Die Landesplanung/Regionalplanung muss bei der Aufstellung von Bauleitplänen beteiligt werden. Sie prüft letztendlich, ob die Pläne mit den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen festgelegt sind, übereinstimmen und gibt dazu eine Stellungnahme an die Gemeinde ab.
Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Vorab wird die Landesplanung/ Regionalplanung bereits beratend tätig. Mit den Beteiligten vor Ort versucht sie frühzeitig, Nutzungskonflikte zu entschärfen und Lösungen für die Planungen zu finden.
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