Dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport obliegt als Oberste Bauaufsichtsbehörde die Einführung und Auslegung der gemäß Landesbauordnung (LBO) des Landes Schleswig-Holstein zu beachtenden technischen Vorschriften sowie Regelungen zu Bauprodukten im ungeregelten Bereich. Zudem nimmt das Ministerium die Fachaufsicht über die Prüfingenieure wahr.
Für konkrete Bauvorhaben vor Ort einschließlich etwaiger Baugenehmigungen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Bei einzelfallbezogenen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Diese finden Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, indem Sie dort Ihren Ort eingeben.
Geregelte Bauprodukte
Technische Baubestimmungen Schleswig-Holstein: Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 5. Mai 2025
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Schleswig-Holstein (PDF, 8,7 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ist nicht barrierfrei. Sollte Ihr Vorleseprogramm die Datei nicht korrekt wiedergeben, wenden Sie sich bitte an Maxim Ross unter der Telefonnummer +49 431 988 3330.
Kontakt
Gesetz über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 29. Dezember 1992
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Landesverordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf das Deutsche Institut für Bautechnik
Hinweise zur Untersuchung von Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise auf die mögliche Gefährdung der Standsicherheit durch abstehende Nagelplatten - Fassung September 2020
Ungeregelte Bauprodukte
Zustimmungen im Einzelfall
Landesverordnung über das Übereinstimmungszeichen
Landesverordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht
Marktüberwachung
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, eine Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte durchzuführen. Sie haben die Öffentlichkeit über das Marktüberwachungsprogramm, die zuständigen Marktüberwachungsbehörden und Maßnahmen im Zusammenhang mit harmonisierten Bauprodukten zu informieren.
Die Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten soll gewährleisten, dass Bauprodukte, die von einer europäischen Norm oder europäischen technischen Zulassung erfasst sind und die CE-Kennzeichnung tragen, die geltenden Anforderungen der europäischen Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) bzw. des "neuen" Bauproduktengesetzes erfüllen.
Die Kontrollen erfolgen stichpunktartig im Rahmen einer aktiven Kontrolle oder gezielt nach konkreten Hinweisen. Bauprodukte, die eine ernste Gefahr darstellen, können zurückgerufen werden. Näheres für Schleswig-Holstein wird geregelt im Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetz (
MÜVDG
) geregelt.
Die oberste Marktüberwachungsbehörde für Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgaben der Unteren Marktüberwachungsbehörde nimmt die Technische Hochschule Lübeck (TH Lübeck) als untere Landesbehörde wahr. Die TH Lübeck ist Ansprechpartner für Fragen der Marktüberwachung in Schleswig-Holstein. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der TH Lübeck.
Technische Hochschule Lübeck
Prüfingenieure
Verzeichnis der im Land Schleswig-Holstein anerkannten Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit - Stand 1. Dezember 2024 - (PDF, 118KB, Datei ist barrierefrei)
Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung von Prüfingenieuren für Baustatik
Landesverordnung über Anforderungen an Herstellerinnen und Hersteller von Bauprodukten, und Anwenderinnen und Anwender von Bauarten
Landesverordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten
Vergaberecht
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) 2019 – Teil A - Abschnitt 1 - 3
Energieeffizientes Bauen / Wärmeschutz
Gebäudeenergiegesetz
Landesverordnung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes und Regelung der Zuständigkeiten nach der Heizkostenverordnung, GVOBl. Nr. 11, vom 17.08.2023, S. 443
Einführung einheitlicher Vordrucke für die Erfüllungserklärungen nach dem Gebäudeenergiegesetz 2024
Erlass Erfüllungserklärung 2023 (PDF, 64KB, Datei ist barrierefrei)
Weitere Informationen
Info-Portal Energieeinsparung des BBSR
Fragen zu den Paragraphen des GEG – Auslegungsfragen
Erlasse und Verordnungen
Prioritätenliste des Deutschen Instituts für Bautechnik - Umgang mit lückenhaften harmonisierten Normen (hEN)
Hersteller- und Anwender-Verordnung – HAVO
PÜZ-Anerkennungsverordnung – PÜZAVO
Landesverordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (ÜTVO)
Übereinstimmungszeichen-Verordnung – ÜZVO
Untere Bauaufsichtsbehörden
Bauaufsichtsbehörden im Zuständigkeitsfinder