Auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen technischen und rechtlichen Grundlagen, die beim Bauen in Schleswig-Holstein zu berücksichtigen sind.
Letzte Aktualisierung: 10.04.2024
Der Obersten Bauaufsicht obliegt die Einführung und Auslegung der gemäß Landesbauordnung (LBO) des Landes Schleswig-Holstein zu beachtenden technischen Vorschriften, sowie Regelungen zu Bauprodukten im ungeregelten Bereich.
Für konkrete Bauvorhaben vor Ort einschließlich etwaiger Baugenehmigungen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Bei einzelfallbezogenen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Diese finden Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, indem Sie dort Ihren Ort eingeben.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, eine Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte durchzuführen. Sie haben die Öffentlichkeit über das Marktüberwachungsprogramm, die zuständigen Marktüberwachungsbehörden und Maßnahmen im Zusammenhang mit harmonisierten Bauprodukten zu informieren.
Die Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten soll gewährleisten, dass Bauprodukte, die von einer europäischen Norm oder europäischen technischen Zulassung erfasst sind und die CE-Kennzeichnung tragen, die geltenden Anforderungen der europäischen Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) bzw. des "neuen" Bauproduktengesetzes erfüllen.
Die Kontrollen erfolgen stichpunktartig im Rahmen einer aktiven Kontrolle oder gezielt nach konkreten Hinweisen. Bauprodukte, die eine ernste Gefahr darstellen, können zurückgerufen werden. Näheres für Schleswig-Holstein wird geregelt im Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetz (
MÜVDG
) geregelt.
Die oberste Marktüberwachungsbehörde für Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgaben der Unteren Marktüberwachungsbehörde nimmt die Technische Hochschule Lübeck (TH Lübeck) als untere Landesbehörde wahr. Die TH Lübeck ist Ansprechpartner für Fragen der Marktüberwachung in Schleswig-Holstein. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der TH Lübeck.
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