Ein Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, wenn ein Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. Das kann der Fall sein, wenn in einer Gemeinde keine erhebliche oder vielgestaltige Entwicklung oder Strukturänderung zu erwarten ist und deshalb auf eine Koordination durch einen Flächennutzungsplan verzichtet werden kann. Dies kann zum Beispiel in kleinen dörflichen Gemeinden der Fall sein, wo die Festsetzung von Baugebieten in einem Bebauungsplan ausreicht, um das bauliche Geschehen im Zeithorizont eines Flächennutzungsplans 10 bis 15 Jahre zu ordnen.
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