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Thema : Bauen

Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitplanung von A bis Z

Parallelverfahren

Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Das betrifft den Inhalt eines Bebauungsplans und damit dessen materielle Rechtmäßigkeit. Kann der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Dies kann im sogenannten Parallelverfahren geschehen.

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Planungsanzeige

Die Gemeinde muss die beabsichtigte Aufstellung eines Bauleitplanes der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport anzeigen und das Referat IV 52 für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht informieren. Kreisangehörige Städte und Gemeinden senden ihre Planungsanzeige zudem an die Landrätin bzw. den Landrat.

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Glossar von A bis Z

Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.

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Glossar A - Z