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Thema : Bauen

Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitplanung von A bis Z

Abwägung

Die Abwägung ist ein Grunderfordernis rechtsstaatlicher Planung. Entgegengesetzte Interessen sollen in ein abgewogenes Verhältnis zueinander und zu einem gerechten Ausgleich untereinander gebracht werden. 

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Anstoßfunktion

Die gesetzlich gewollte Anstoßfunktion für die Öffentlichkeit soll gewährleisten, dass interessierte Personen dazu ermuntert werden, sich über das Internet oder eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu informieren und ggf. mit Anregungen und Bedenken zur Planung beizutragen.

Die Anstoßfunktion umfasst unterschiedliche Inhalte der Bekanntmachung. Beispielsweise ist eine hinreichend konkrete Angabe oder Umschreibung des Plangebiets erforderlich, um eine Betroffenheit feststellen zu können. Gleichermaßen gilt die Anstoßfunktion auch für die Arten der umweltbezogenen Informationen, die durch eine Zusammenfassung nach Themenblöcken eine rasche Orientierung für potenzielle, unterschiedlichste Betroffenheiten eröffnet.

Für Planende und Behörden: Mehr lesen zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die Allgemeinheit: Mehr lesen zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Artenschutz

Liegt ein Landschaftsplan vor, müssen dessen Bestandsaufnahmen und Bewertungen in der Umweltprüfung herangezogen werden. Inhalte der Landschaftspläne und Grünordnungspläne, die zur Übernahme geeignet sind, müssen nach Abwägung in den Flächennutzungsplan beziehungsweise in den Bebauungsplan übernommen werden. Wenn Darstellungen des Flächennutzungsplanes oder Festsetzungen des Bebauungsplanes von der Landschaftsplanung abweichen, müssen die Abweichungen in der Begründung erläutert werden.

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Aufstellungsbeschluss

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das Bauleitplanverfahren formell ein. Sie muss den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt machen und dokumentiert hiermit öffentlich ihre Absicht, einen Bauleitplan aufzustellen, zu ändern, ergänzen oder aufzuheben.

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Glossar von A bis Z

Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.

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Glossar A - Z