Ich begrüße Sie ganz herzlich auf unserer Homepage und hoffe, dass Sie hier die Antworten auf Ihre Fragen finden.
Da die Aufgaben des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) sehr vielfältig sind, bietet Ihnen diese Startseite einen ersten Überblick.
Was Sie auf unserer Webseite finden:
Unter „Aufgaben“ erfahren Sie mehr über die vielfältigen Tätigkeiten unseres Amtes.
Im Bereich „Leistungen A-Z“ finden Sie unsere Serviceangebote übersichtlich aufgelistet.
Mit dem Suchfeld oben rechts können Sie gezielt nach Themen suchen.
Wie Sie uns kontaktieren können:
Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie unter den Menüpunkten „Service“ und „Kontakt“.
Persönliche Vorsprachen sind bei uns nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. So können wir uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen.
Wir im Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) versuchen permanent unseren Service für Sie zu verbessern. Wir nehmen Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge deshalb gerne unter der E-Mail-Adresse: Buero.Direktor@lasg.landsh.de entgegen.
Herzliche Grüße
Mathias Großmann
Der Direktor des Landesamtes für
Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
Aktuelles
Neuer Name. Gleiche Unterstützung!
Seit dem 1. Juli 2025 tragen wir den Namen Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG). Mit dem neuen Namen wurde der Staatliche Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein in unser Amt integriert. Ab Juli 2025 sind persönliche Postfächer über das Format vorname.nachname@lasg.landsh.de erreichbar. Auch unsere Funktionspostfächer, wie z. B. post.nms@lasg.landsh.de, wurden auf das neue Format umgestellt. Für alle bisherigen Adressen wurden automatische Weiterleitungen eingerichtet. Alle anderen Kontaktwege bleiben unverändert bestehen.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Souiales und Gesundheit Schleswig-Holstein bietet Bürger*innen ab sofort die Möglichkeit, Anträge im Bereich der sozialen Entschädigung online zu stellen. Die Online-Antragstellung ist über folgenden Link erreichbar: Soziale Entschädigung online beantragen - Sozialplattform
Mit ElterngeldDigital können Sie Ihren Elterngeld-Antrag online stellen und Anlagen hochladen. Die für das Elterngeld ausgestellte Geburtsurkunde und gegebenenfalls der Mantelbogen (sofern keine qualifizierte digitale Unterschrift mittels bundID erfolgt) müssen weiterhin noch auf dem Postwege übersandt werden. Ein elektronischer Abruf von Unterlagen bei den Standesämtern ist leider noch nicht möglich.
Allgemeinverfügung salbutamolhaltige Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform: Datum
Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) vom 15. Dezember 2023 bezüglich des Versorgungsmangels mit salbutamolhaltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform. weiterlesen
Antibiotikahaltige Säfte für Kinder: Datum
Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) vom 19. April 2023 bezüglich des Mangels der Versorgung der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder. weiterlesen
Zum 1. März 2023 tritt die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft. Mit dem neuen Ausweis für Assistenzhunde darf Menschen mit Behinderung der Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund nicht verweigert werden. mehr dazu
Gesundheitsberufe: Telefonische Sprechzeiten: Datum
Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und unvorhergesehener Personalengpässe kommt es derzeit zu deutlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen. Für telefonische Nachfragen stehen wir Ihnen zur Zeit nur am:
Montag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Donnerstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Hotline: Telefon 04321 913-3000 oder wenden Sie sich über diese E-Mail-Adresse an uns:
Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern.
Informationen zum Einsatz und zur Beschäftigung von ukrainischen Fachkräften in der pflegerischen und medizinischen Versorgung: Datum
Mit diesem in Ukrainisch verfassten Schreiben informiert die Landesregierung beispielhaft über gesetzliche Voraussetzungen der Berufsanerkennung in den Pflegeberufen und dem Arztberuf. Die Darstellung gilt im Wesentlichen auch für die anderen akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberufe.
Eigenherstellung von Arzneimitteln durch Ärzte/Ärztinnen: Datum
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) ist die gewerbs- oder berufsmäßige Herstellung von Arzneimitteln grundsätzlich erlaubnispflichtig (weiterlesen). Bitte beachten Sie die "Information des LAsD-SH zur Eigenherstellung von Arzneimitteln durch Ärzte/Ärztinnen" und den Hinweis zum Bezug von Wirk- und Hilfsstoffen: „rekombinantes SARS-COV-2 RBD-Protein“ bzw. „Alhydrogel Adiuvans“ , bezogen von der Firma Medidoc, Salzburg (weiterlesen).
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) erfüllt ein breites Spektrum an Aufgaben. Die am häufigsten nachgefragten Bereiche sind nachfolgend aufgeführt.
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