Je nach Veranstaltung kann es notwendig sein, dass personenbezogene Daten angegeben werden müssen. Diese Angaben werden zur Überprüfung an das LKA weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass eine Akkreditierung am Veranstaltungsort nicht mehr möglich ist.
Wer kann eine Akkreditierung beantragen?
Eine Akkreditierung erhalten ausschließlich hauptberufliche Medienvertreter, die eine Veranstaltung der Landesregierung zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen.
Wer ist von einer Presseakkreditierung ausgeschlossen?
Personen, die keinen Bezug zum Journalismus nachweisen können.
Verfahren
Nach der Eingabe Ihrer Daten wird Ihnen eine Zwischenseite angezeigt. Bitte überprüfen und bestätigen Sie dort unbedingt Ihre Eingaben. Erst nach der Bestätigung werden Ihre Daten bei uns gespeichert. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Aktuelle Akkreditierungen
Festakt 80 Jahre Schleswig-Holstein
Dienstag, 25. August, 18.00 Uhr (Presse Einlass bis spätestens 17.30 Uhr)
Ort: Freilichtmuseum Molfsee/Winkelscheune
Wichtige Hinweise an die Redaktionen:
Eine Akkreditierung bis zum 28. Juli 2026 ist zwingend erforderlich. Ohne Akkreditierung ist eine Teilnahme nicht möglich, Nachmeldungen sind ebenfalls nicht möglich.
1. Anmeldung zur Veranstaltung
Zum Akkreditierungsformular
2. Einwilligungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung
Bitte schicken Sie außerdem die beigefügte Einwilligungserklärung unterschrieben an uns zurück an:
susanne.berndt@stk.landsh.de
Einwilligungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (PDF, 434KB, Datei ist nicht barrierefrei)