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Thema : Bauen

Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitplanung von A bis Z

Übergeordnete Planungen

Die Landesplanung/Regionalplanung muss bei der Aufstellung von Bauleitplänen beteiligt werden. Sie prüft letztendlich, ob die Pläne mit den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen festgelegt sind, übereinstimmen und gibt dazu eine Stellungnahme an die Gemeinde ab.

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Vorab wird die Landesplanung/ Regionalplanung bereits beratend tätig. Mit den Beteiligten vor Ort versucht sie frühzeitig, Nutzungskonflikte zu entschärfen und Lösungen für die Planungen zu finden.

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Umweltprüfung

Mit Ausnahme des vereinfachten (§ 13 Baugesetzbuch) und des beschleunigten Verfahrens (§ 13a Baugesetzbuch) ist in jedem Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Glossar von A bis Z

Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.

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Glossar A - Z