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Thema : Bauen

Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitplanung von A bis Z

Immissionen

Wenn Gemeinden Bebauungspläne erstellen, müssen sie sorgfältig prüfen, welche Umwelteinwirkungen auf ein Gebiet zukommen könnten. Nicht nur schädliche, sondern alle bedeutsamen Umwelteinflüsse werden untersucht. Die Prüfungstiefe hängt vom einzelnen Fall ab. Das reicht von einer groben Einschätzung bis zu detaillierten Gutachten. Öffentliche und private Belange werden sorgfältig gegeneinander abgewogen

Im Flächennutzungsplan werden mögliche Konflikte aufgezeigt und erste Lösungsansätze skizziert. Im Bebauungsplan werden konkrete Lösungen für Umweltkonflikte festgelegt. Konflikte müssen direkt im Plan gelöst oder nachweisbar in späteren Planungsstufen bewältigt werden. Fachbehörden können dabei erste wichtige Hinweise geben. Die Verantwortung für die Entscheidung liegt aber bei der Gemeinde. Alle wesentlichen Entscheidungsgründe müssen dokumentiert werden.

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Inkrafttreten

Die Gemeinde muss die Erteilung der Genehmigung oder, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, den Beschluss des Bauleitplans ortsüblich bekannt machen. In der Bekanntmachung weist die Gemeinde auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen hin. Insbesondere laufen ab Bekanntmachung Fristen, in denen man auf Fehler hinweisen kann (zum Beispiel eine Rüge) oder den Bebauungsplan einer Normenkontrolle unterziehen kann. Auch wenn man Entschädigungsansprüche geltend machen möchte, ist eine entsprechende Frist zu beachten. Der Bebauungsplan tritt nach Bekanntmachung in Kraft. Das neue Baurecht ist geschaffen.

Glossar von A bis Z

Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.

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