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Thema : Wasserstark.SH

Schleswig-Holstein macht sich
WASSERSTARK

Wasser ist Leben, Kulturgut und seit Jahrtausenden prägendes Element für das Land und die Menschen in Schleswig-Holstein. Allerdings kann es durch die Auswirkungen des Klimawandels immer öfter auch zur ernsten Bedrohung werden. Steigende Meeresspiegel und Sturmfluten, Binnenhochwasser und Starkregen werden in Zukunft auch den echten Norden häufiger treffen.

Darauf sollten wir vorbereitet sein: indem wir uns über mögliche Risiken der Naturgewalt Wasser informieren und uns gemeinsam wasserstark machen. Welche Vorkehrungen Bund und Land bereits treffen, welche Hilfsmittel und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner es für Bürgerinnen und Bürger gibt und wie jede und jeder Einzelne Vorsorge treffen kann, zeigt WASSERSTARK.SH.


Binnenhochwasser

Obwohl die meisten Fließgewässer in Schleswig-Holstein vergleichsweise geringe Wassertiefen und -breiten haben, können auch sie aus verschiedenen Gründen über die Ufer treten und im Binnenland Überschwemmungen verursachen.

Sturmflut

Wenn auflandige Starkwinde große Wassermengen vor sich herschieben, die sich dann an den Küsten stauen und die Wasserstände erhöhen, spricht man von einer Sturmflut.

Starkregen

Auch sehr starke oder langanhaltende Niederschläge können zu Überschwemmungen führen, wenn die Wassermengen nicht schnell genau abfließen oder von ausgetrockneten oder versiegelten Böden nicht aufgenommen werden können.


Klimareport Schleswig-Holstein

Die Folgen des Klimawandels können regional sehr unterschiedlich sein. Für ein differenziertes Bild lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die einzelnen Bundesländer und Regionen.

Der Klimareport Schleswig-Holstein ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit des Deutschen Wetterdienstes mit dem Landesamt für Umwelt (LfU). Er fasst die bisherigen Entwicklungen des Klimas im echten Norden zusammen und wirft einen Blick in die erwartbare Zukunft. Den ausführlichen Klimareport finden Sie hier.

Wer macht was im Hochwasserschutz?

Europäische Hochwasserrichtlinie

„Verringerung und Bewältigung nachteiliger Hochwasserfolgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft.“

Das sind die zentralen Ziele der Hochwasserrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken). Darin verpflichten sich die  Mitgliedstaaten u. a., alle sechs Jahre aktuelle Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie im selben Rhythmus entsprechende Pläne für das Hochwasserrisikomanagement zu erstellen. Die komplette Fassung sowie weiterführende Informationen zur Hochwasserrichtlinie finden Sie hier.

Wer macht was im Hochwasserschutz?

Hochwasserschutz ist keine verpflichtende Aufgabe für die Allgemeinheit, sondern die grundsätzliche Verantwortung liegt bei jeder und jedem Einzelnen, unterstützt von den Kommunen.

Das Land entwickelt als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen, berät Kommunen sowie Wasser- und Bodenverbände und stellt vorhandene Planungsdaten zur Verfügung. Die Zuständigkeiten im Rahmen des Hochwasserschutzes sind vorrangig im Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG) geregelt.

Bürgerinnen und Bürger

Nachdem Bund, Länder und Kommunen die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen haben (Infrastruktur, Information, Notfallpläne), ist der weitere Schutz vor Hochwasserereignissen grundsätzlich Privatsache.

Bürgerinnen und Bürger sind also selbst dafür verantwortlich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen – z. B. durch bauliche Maßnahmen an der eigenen Immobilie oder ausreichenden Versicherungsschutz. Wie Sie sich und Ihren Besitz wasserstark machen können, erfahren Sie hier.

Städte und Gemeinden

Die Städte und Gemeinden sind bereits im Rahmen ihrer örtlichen Bauleitplanung gehalten, die Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge zu berücksichtigen.

Für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind in Schleswig-Holstein die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden sowie die Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Ordnungsbehörden zuständig, soweit nicht bereits die Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden besteht (Sonderordnungsbehörden). Kreise und kreisfreie Städte halten für besondere Gefahren Sonderabwehrpläne vor, also auch für den Fall von Hochwasserereignissen.

Land Schleswig-Holstein

Das Land sorgt für eine zeitgemäße Infrastruktur, erhebt und bewertet Daten und stellt den Bürgerinnen und Bürgern relevante Informationen zur Verfügung, z. B. in Form von Hochwasserkarten.

Weiterhin ist das Land, genauer gesagt, das für Wasserwirtschaft zuständige Ministerium als oberste Wasserbehörde für die förmliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch Verordnung zuständig, in denen bestimmte Handlungen und Maßnahmen verboten oder genehmigungspflichtig gestellt werden können.

Das Land ist zusammen mit den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig für den Katastrophenschutz, also für sämtliche vorbereitende Maßnahmen für den Katastrophenfall (z.B. Erstellung von Katastrophenschutzplänen) sowie für sämtliche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren bei Großschadenslagen.

Risiko- oder Gefahrenkarte?

Hochwassergefahrenkarten zeigen das Ausmaß der Überflutung und die Wassertiefe für die geografischen Gebiete, die mit niedriger (HQ200), mittlerer (HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10) überflutet werden können.

In den Hochwasserrisikokarten werden darüber hinaus die negativen Auswirkungen der unterschiedlichen Hochwasserszenarien dargestellt, wie die Anzahl der potenziell betroffenen Menschen oder die Arten der wirtschaftlichen Tätigkeiten im betroffenen Gebiet.


Hochwasserkarten SH

Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bieten eine aktuelle Datengrundlage, um sich über hochwassergefährdete Gebiete und das Ausmaß des bestehenden Risikos zu informieren.

Die Hochwasserkarten von Schleswig-Holstein finden sie hier.

wasserstark.sh


Einen absoluten Schutz vor Hochwasserereignissen kann es leider nicht geben. Bund, Land und Gemeinden treffen im Rahmen einer funktionalen Daseinsvorsorge zwar zahleiche Maßnahmen, um die Risiken zu minimieren, für Schäden an privaten Gebäuden haften sie allerdings nicht.

Hier sind Bürgerinnen und Bürger gut beraten, ihre Immobilie und ihren Hausrats gegen Hochwasserrisiken abzusichern – etwa durch bauliche Maßnahmen oder über geeignete Versicherungen. Was Sie tun können, um sich und Ihr Eigentum wasserstark zu machen, erfahren Sie hier.


Falls Ihre Region von einem Hochwasserereignis betroffen ist, sollten Sie sich per Radio und Warn-Apps durchgängig über die aktuelle Lage informieren, Nachbarn und hilfsbedürftige Menschen nach Möglichkeit unterstützen und den Anweisungen der zuständigen Behörden und Hilfsorganisationen Folge leisten.


Woran Sie denken sollten, wenn Sie Ihr Zuhause vorübergehend verlassen müssen, an wen Sie sich in einer akuten Notsituation wenden können, die wichtigsten Telefonnummern und weitere nützliche Hinweise für den Ernstfall finden Sie hier.

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