Wenn innerhalb kurzer Zeit eine außergewöhnliche Menge Regen fällt, spricht man von Starkregen. Meist treten solche extremen Regenereignisse in den Sommermonaten nach einem Gewitter auf und sind lokal begrenzt. Kann der Boden die immensen Wassermengen nicht aufnehmen und stoßen die örtlichen Kanalisationsnetze an ihre Grenzen, dann werden Straßen und Grundstücke überflutet oder die Fließgewässer können stark anschwellen. Starkregenereignisse können somit zu Überflutungen am Gewässer, aber auch abseits der Gewässer führen.
Kaum Zeit zu reagieren
Da Starkregenereignisse spontan auftreten und nicht präzise vorhergesagt werden können, bleibt in der Regel kaum Zeit, um kurzfristige Schutzmaßnahmen zu treffen. Umso wichtiger ist es, Immobilien durch bauliche Vorsorge jederzeit wasserstark zu machen.
Kaum Zeit zu reagieren
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Barrierefreie Informationen zu Hochwasser und viel Regen
Bei Starkregenereignissen fließt das Niederschlagswasser an der Oberfläche ab, wenn die Flächen versiegelt sind oder der Boden das Wasser nicht aufnehmen kann. Je nach Gefälle kommt es zu einem Abfluss über die Geländeoberfläche und zu einer Sammlung in Geländetiefpunkten. Überflutungen aufgrund von Starkregenereignissen können das gesamte Land betreffen, und nicht nur die Gebiete entlang größerer Gewässer.
Die Karten informieren über Bereiche, in denen bei Starkregen mit einer großen Menge oberflächlich ablaufenden Niederschlags zu rechnen ist. Dabei wird die maximal erreichte Wassertiefe, die Fließrichtung und die maximale Fließgeschwindigkeit für zwei Starkregenszenarien dargestellt.
Im LAWA Starkregenportal finden Sie umfangreiche Informationen zu aktuellen Niederschlagsgeschehen, zu vergangenen Ereignissen und zu geeigneten Vorsorge-Maßnahmen. Außerdem besteht die Möglichkeit, selbst Schäden und Auswirkungen von Starkregenereignissen einzutragen.
Einige Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein haben bereits lokale Starkregengefahrenkarten erstellt, wie z.B. Kiel, Lübeck oder Neumünster. Diese kleinräumigeren Betrachtungen können zumeist die örtlichen Gegebenheiten genauer berücksichtigen und verwenden ggf. andere Niederschlagsszenarien. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Kommune. Dort, wo bereits lokale Starkregengefahrenkarten existieren, sollten diese primär herangezogen werden.
Um sich für Starkregen zu wappnen, ist einerseits die Vorsorge wichtig. Gleichzeitig ist es auch unerlässlich zu wissen, wie man im Ernstfall handeln muss, um sich anders zu schützen.
Machen Sie sich wasserstark!
Einen absoluten Schutz vor Starkregenereignissen kann es leider nicht geben. Wie Sie vorsorgen können, um sich und Ihr Eigentum wasserstark zu machen, erfahren Sie hier.
In Schleswig-Holstein werden auf verschiedenen Ebenen Maßnahmen ergriffen, um sich vor den Auswirkungen eines Starkregenereignisses zu schützen. Neben der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger nehmen auch öffentliche Stellen grundlegende Aufgaben wahr.
Grundsätzlich sind Bürgerinnen und Bürger selbst dafür verantwortlich, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ihr Eigentum vor Gefahren durch Starkregen zu schützen. Dieses ist in § 5 Abs. 2 WHG geregelt. Weder Bund, Land noch die Gemeinden haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch die Starkregenereignisse hervorgerufen werden.
Nicht nur oberflächlich kann das Wasser in das Gebäude eindringen. Wenn das Kanalnetz durch die Wassermassen eines Starkregenereignisses akut überlastet ist, kann das Wasser unterirdisch über den Kanal zurück an die angeschlossenen Gebäude gedrückt werden - sofern diese nicht durch Rückstauverschlüsse oder andere technische Systeme geschützt sind.
Gleichzeitig ist die Bewältigung von Überflutungen aufgrund von Starkregenereignissen eine Gemeinschaftsaufgabe. Bund, Land und Kommunen realisieren im rahmen der Daseinsvorsorge grundlegende planerische und bauliche Maßnahmen.
Im Rahmen der Selbstverwaltung sind Kommunen grundsätzlich dafür verantwortlich, dass Niederschlagswasser auf bebauten oder befestigten Flächen abfließen kann, ohne Schäden zu verursachen. Grundsätzlich müssen Entwässerungssysteme so ausgelegt sein, dass sie häufige Niederschlagsereignisse bewältigen können, die mit einer durchschnittlichen Häufigkeit von einem bis fünf, in Ausnahmefällen auch bis zu zehn Jahren eintreten. Das Kanalnetz kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf Starkregenereignisse asugelegt werden.
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