Im August 2017 ist das sogenannte Onlinezugangsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Bund, Land und Kommunen Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.
Wohngeld beantragen oder das Auto abmelden – was bislang nur vor Ort in der Behörde möglich war, ist für rund 140 Leistungen in Schleswig-Holstein bereits bequem vom heimischen Rechner aus möglich. Die Umsetzung weiterer Leistungen sowie die Verbesserung bestehender Onlinedienste erfolgt kontinuierlich. Bei der Umsetzung werden die Leistungen priorisiert, die die größte Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben.
Ausgenommen von der Verpflichtung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Verwaltungsleistungen, die aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht digital erbracht werden können.
Gemeinsames Vorgehen
Bund, Länder und Kommunen setzen das Onlinezugangsgesetz gemeinsam entsprechend ihrer Zuständigkeiten um. In den vergangenen Jahren hat Schleswig-Holstein ein Verfahren entwickelt, um ressortübergreifend Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Dabei arbeiten die Ressorts eng mit dem IT-Verbund SH (ITV.SH) zusammen, der die kommunale OZG-Umsetzung steuert.
Die bisher verfügbaren Onlinedienste können über das Serviceportal des Landes erreicht werden. Interessant dabei: Auch auf Bundesleistungen oder Leistungen anderer Länder und Kommunen kann über den sogenannten Portalverbund zugegriffen werden.
Bisher bestehende Dienste stammen aus den verschiedensten Bereichen. Dazu gehören Dienste zu Förderanträgen ebenso wie Dienste aus den Bereichen Umwelt und Soziales. Darüber hinaus arbeitet das Land kontinuierlich daran, weitere Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und sukzessive online zu stellen.
Mehr Produktivität erreichen
Die entwickelten Dienste stehen den Kommunen in einem eigenen Online-Dienste-Shop zur Nachnutzung zur Verfügung. Über diesen können sie die rechtlich notwendigen Formalien abwickeln und Hilfestellung für die Einbindung der Dienste erhalten. Im Prozess werden sie vom ITV.SH--IT-Verbund SH unterstützt. Weiterhin stellt das Land den Kommunen Basisinfrastrukturen zur Nutzung bereit. Neben einem Servicekonto und einem -postfach gehört dazu z.B. auch ein individualisierbares Bürgerportal, dass Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen den kommunalen Zugang zur digitalen Verwaltungswelt bietet.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu vielen Themen rund um das OZG und seiner Umsetzung finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Kontakt
Digitalisierung und Zentrales IT-Management
der Landesregierung (ZIT)
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