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Thema : Transparenzportal

Transparenzportal

Wir fördern Transparenz und Innovation durch Veröffentlichung schleswig-holsteinischer Daten in offenen, freien und wiederverwendbaren Formaten.

Letzte Aktualisierung: 04.10.2022

Ein blauer Aktenordner mit mehreren Schnellheft-Mappen.
Mehr Transparenz für den Bürger: Schleswig-Holstein veröffentlicht seine Verwaltungsdokumente.

Verwaltungshandeln betrifft uns alle – deshalb muss es auch für alle transparent nachvollziehbar sein. Jeder Bürger hat das Recht, zu erfahren, wie und mit welcher Begründung Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung zustande kommen. Deshalb veröffentlicht das Land seit dem 1. Januar 2020 zahlreiche Dokumente im Transparenzportal Schleswig-Holstein.

Leichterer Zugang zu Dokumenten

Grundlage dafür ist das sogenannte Informationszugangsgesetz (IZG): Es gewährt Bürgern grundsätzlich freien Zugang zu Informationen bei den sogenannten "informationspflichtigen Stellen". Dabei handelt es sich um Ministerien, Behörden und Ämter – also grundsätzlich alle Träger der öffentlichen Verwaltung.

Bislang mussten Bürger eine sogenannte Abfrage nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-Abfrage) an die Verwaltung richten, um an amtliche Informationen zu gelangen. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Behörden jedoch zusätzlich verpflichtet, bestimmte Dokumente ohne Anfrage zu veröffentlichen.

Transparenzportal Schleswig-Holstein

link Zur Dokumentensuche

Kostenfrei, einfach, schnell

Mit dem Transparenzportal Schleswig-Holstein steht den Bürgern eine Datenbank zur Verfügung, um direkt und kostenfrei nach Informationen zu suchen.

Was wird nicht veröffentlicht?

  • Personenbezogene Daten sowie Betriebsgeheimnisse
  • Gutachten und Studien, die im Rahmen der Atomaufsicht in Auftrag gegeben wurden, und diese nicht von allgemeinem Interesse sind.
  • Gutachten und Studien aufgrund von Verträgen mit einem Auftragswert von weniger als 10.000 Euro.
  • Verträge zu öffentlichen Aufträgen sowie Kredit- oder Finanztermingeschäfte
  • Verträge mit einem Auftragswert von weniger als 50.000 Euro
  • Informationen die aufgrund anderer Gesetze oder des IZG der Geheimhaltung unterliegen.
  • Vorgänge oder Dokumente, die Informationen über den Schutz kerntechnischer Anlagen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter enthalten.

Kontakt

Digitalisierung und Zentrales IT-Management
der Landesregierung (ZIT)

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel
  • Hinweis: Wünschen Sie Auskünfte zum Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH), dann wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
  • E-Mail : transparenzportal@lr.landsh.de i

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

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