Ein Onlinedienst für alle Länder – das ist das Prinzip EfA. Gemeinsam mit den Kommunen setzt das Land auf Zusammenarbeit bei der Digitalisierung. Wie der Roll-Out der EfA-Dienste in Schleswig-Holstein genau abläuft, erfahren Sie hier.
"Einer für Alle" statt "Jeder für sich" – das ist das Prinzip EfA, das die Digitalisierung in der Verwaltung grundlegend neu geordnet hat. Es sieht vor, dass Bundesländer ihre neu entwickelten digitalen Services, die sogenannten Onlinedienste, auch allen anderen Länder zur Verfügung stellen. Das spart Ressourcen, beschleunigt die Digitalisierung und gewährleistet einheitliche Standards.
Vorgesehen ist das EfA-Prinzip für Onlinedienste, wie etwa die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA), Führerschein oder iKFZ. Dabei kann ein Onlinedienst auch mehrere einzelne Verwaltungsleistungen zusammenführen. So bildet der Onlinedienst iKFZ beispielsweise die digitale An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen ab.
Gemeinsam in die Zukunft
Schleswig-Holstein verfolgt seit mehreren Jahren eine EfA-First-Strategie. Das bedeutet: Sofern es fachlich und technisch möglich ist, nutzt das Land "Einer-für-Alle"-Dienste, anstatt flächendeckend eigene Entwicklungen anzustoßen. Daher hat die Landesverwaltung für rund 50 Onlinedienste Verträge mit anderen Ländern geschlossen und rollt diese nach und nach in den Landesbehörden und kommunalen Behörden aus, zum Beispiel den Standesämtern.
Digitalisierung der Kommunen voranbringen
Laut dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen sämtliche Verwaltungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auch online zugänglich sein. Dies umfasst vor allem Behördengänge auf Kreis-, Amts-, oder Gemeindeebene, da die überwiegende Zahl der Verwaltungsleistungen in der Kommune umgesetzt wird. So werden Anträge zur Eheschließung beispielsweise in 143 Standesämtern im ganzen Land bearbeitet. Deshalb hat Schleswig-Holstein schon sehr früh die Weichen dafür gestellt, EfA-Dienste in den Kommunen einzuführen.
Die Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Kommunen sieht vor, dass das Land den Kommunen pro Verwaltungsleistung oder Leistungsbündel einen Onlinedienst zur Verfügung stellt. Ein weiterer Teil der Vereinbarung war die Gründung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein (ITV.SH). Der ITV.SH unterstützt die Kommunen bei der Digitalisierung. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des ITV.SH.
Im ersten Schritt erwirbt die Landesverwaltung einen Dienst über den sogenannten "EfA-Marktplatz". Dabei handelt es sich um einen deutschlandweiten Shop für Onlinedienste, über den die Nachnutzung rechtlich organisiert wird. Im Anschluss wird der EfA-Dienst mit einigen Pilotkommunen getestet. Die Federführung hierfür obliegt dem ITV.SH. Das Land stellt für die technische Anbindung Unterstützung über IT-Dienstleister zur Verfügung. Nach der Pilotierung wird eine Blaupause für den Flächen-Roll-Out erstellt und der Dienst wird für die Kommunen im OZG-Shop des ITV.SH verfügbar gemacht. Kommunen können den Dienst dann rechtssicher nutzen.
Nachdem die Kommune technisch an den Dienst angebunden ist und den Empfang von Anträgen getestet hat, wird der Dienst im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH) verlinkt. Der ZuFiSH enthält Informationen zu Verwaltungsleistungen und den zugehörigen Onlinediensten. Durch die Anbindung an den Portalverbund Online Gateway (PVOG) – ein bundesweites Netzwerk aller Verwaltungsportale – sind diese Informationen deutschlandweit auffindbar und nutzbar. Der ITV.SH sowie die ZuFiSH-Landesredaktion unterstützen die Kommunen bei der Pflege der Informationen mit Schulungen und Sprechstunden.
Mithilfe eines internen Monitorings werten Land und ITV.SH regelmäßig aus, wie viele Kommunen bereits an einen Onlinedienst angebunden sind, und optimieren gemeinsam die Prozesse. Seit 2025 vereinbaren die Partner jährlich, welche Onlinedienste schwerpunktmäßig ausgerollt werden. Weitere Informationen zum kommunalen Roll-Out finden sich auch auf der Website des ITV.SH.
Die Einführung von Onlinediensten in den Kommunen gelingt nur im Zusammenspiel: In Schleswig-Holstein arbeiten dafür zum Beispiel die Onlinedienste-Leitstelle (ODL|SH) und die eGovernment-Infrastruktur-Leitstelle (LeGoI) mit der Landesredaktion für den ZuFiSH, den Servicecentern der Behördenrufnummer 115, dem ITV.SH, kommunalen Digitalisierungsbeauftragten sowie IT-Dienstleistern zusammen. Hinzu kommen die Fachbereiche in den obersten Landesbehörden und Vertragsverantwortliche in den Ländern, die Dienste nach dem EfA-Prinzip bereitstellen. Diese Vernetzung verschiedener Ebenen und Organisationen ist komplex, aber entscheidend für den erfolgreichen Roll-Out.
Vom Onlinedienst zur durchgängigen Digitalisierung
Der Roll-Out von Onlinediensten ist nur ein erster Schritt in der Verwaltungsdigitalisierung. Echte Effizienzgewinne entstehen erst, wenn Anträge ohne Medienbrüche von Anfang bis Ende digital bearbeitet werden können und Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal eingeben müssen (Once-Only-Prinzip). Schleswig-Holstein hat sich hierfür aufgestellt. Erste Dienste, etwa die Meldebescheinigung oder Melderegisterauskunft, rufen automatisiert Daten aus dem Melderegister ab und EfA-Roll-Out-Projekte integrieren standardmäßig den Anschluss weiterer Fachverfahren. Für Bereiche mit geringen Fallzahlen, die kein eigenes Fachverfahren betreiben, setzt das Land auf Low-Code-Plattformen wie Modul-F – damit können auch diese Fachbereiche Anträge vollständig digital bearbeiten.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: