Die Landes- und Regionalplanung stimmt die verschiedenen räumlichen Nutzungsmöglichkeiten, zum Beispiel für Wohnungsbau, Gewerbe, Infrastruktur, Landwirtschaft, Erholung, Rohstoffabbau oder Energieerzeugung aufeinander ab und erstellt unter anderem Raumordnungspläne für Schleswig-Holstein. Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, so dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Einklang miteinander stehen. Die Raumordnung hat dabei stets größere räumliche Zusammenhänge im Blick.
Gleichwertige Lebensverhältnisse
Außerdem soll die Raumordnung dazu beitragen, dass die Menschen in den verschiedenen Teilräumen des Landes gleichwertige Lebensverhältnisse haben. Gleichwertig heißt allerdings nicht gleiche oder identische Lebensverhältnisse. Gemeint ist vielmehr, dass es Chancengleichheit gibt und dass überall im Land bestimmte Mindeststandards bei Daseinsvorsorge, Erwerbsmöglichkeiten, Infrastrukturausstattung und Umweltqualität gewährleistet werden.
Aufgaben und Instrumente
Der Raumordnung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um ihre Ziele und Leitvorstellungen umzusetzen. Zu den wichtigsten Instrumenten zählt die Aufstellung der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsplan und Regionalpläne). Zurzeit werden neue Regionalpläne aufgestellt. Außerdem laufen zum Thema Windenergie an Land eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und Teilaufstellungen der Regionalpläne.
Raumordnungspläne: Inhalte und Verfahren
Die Landesplanung führt außerdem Raumverträglichkeitsprüfungen durch, erstellt Raumordnungsberichte, gibt landesplanerische Stellungnahmen zu Bauleitplänen ab und legt die Zentralen Orte und Stadtrandkerne fest. Sie ist verantwortlich für die räumliche Koordinierung von Fachplanungen zum Beispiel zum Verkehr, zur Energieversorgung, zu Natur und Umwelt, zu Gewässer- und Küstenschutz, zur Rohstoffgewinnung oder zu Tourismus und Erholung. Die Fachplanungen werden von den jeweils zuständigen Fachministerien auf Landesebene und ihren nachgeordneten Bereichen durchgeführt. Außerdem beschäftigt sich die Landesplanung mit Fragen der maritimen Raumordnung, des demografischen Wandels und der Zusammenarbeit von Kommunen und Regionen auf Basis von Kooperationen.
Organisation der Raumordnung
Für die Raumordnung in Schleswig-Holstein ist die Landesplanungsbehörde zuständig. Sie ist im Geschäftsbereich des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport angesiedelt. Die Landesplanungsbehörde nimmt die Aufgaben der Landes- und Regionalplanung wahr.
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Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen der Raumordnung in Schleswig-Holstein sind das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und das Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (LaplaG).
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