Schleswig-Holstein muss nach den Vorgaben des Bundes seine Flächen für die Nutzung von Windenergie von zwei auf rund drei Prozent der Landesfläche ausweiten. Um weitere Flächen auszuweisen und die Leistung aus Windenergie bis 2030 auf 15 Gigawatt zu erhöhen, schreibt das Land seine Raumordnungspläne fort.
Eine Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) zum Thema Windenergie an Land ist bereits erfolgt und am 13.05.2026 in Kraft getreten.
zu den Planunterlagen der LEP-Teilfortschreibung Windenergie an Land
Der LEP Windenergie legt vor allem die Kriterien für Vorranggebiete sowie für gemeindliche Windenergiegebiete fest, und zwar als Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Form von Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung) und Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze). Die Ausweisung der Vorranggebiete erfolgt in den Regionalplänen.
Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Änderung des LEP Windenergie wurden drei öffentliche Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Eckpunkte für die weitere Windenergieflächenplanung hatte die Landesregierung bereits im Dezember 2023 beschlossen. Schutzabstände zur Wohnbebauung blieben unverändert, während andere Kriterien, zum Beispiel der Landschafts- und Artenschutz oder der Denkmalschutz, teilweise geringer gewichtet werden, um genügend Vorranggebiete Windenergie ausweisen zu können.
Auf Basis der Eckpunkte wurde 2024 der erste Entwurf des LEP Windenergie in ein öffentliches Beteiligungsverfahren gegeben. Nach Auswertung der rund 1.800 abgegebenen Stellungnahmen wurden einige Regelungen noch einmal verändert oder Abgrenzungen angepasst.
Zum zweiten Planentwurf wurde 2025 eine erneute vollumfängliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Auswertung der rund 1.650 Stellungnahmen hatte mit einer Ausnahme nur noch redaktionelle Änderungen zur Folge.
Zu einer Planänderung zur besseren Integration von Windenergiegebieten, Solar-Freiflächen- und Biogasanlagen konnte die Öffentlichkeit in einem verkürzten Verfahren erneut Stellung nehmen. In dieser dritten Öffentlichkeitsbeteiligung gingen nur noch 56 Stellungnahmen ein, die zu keiner erneuten Planänderung Anlass gegeben haben.
Der Landtag Schleswig-Holstein hat dem LEP Windenergie im März 2026 zugestimmt.
Ausführliche Erläuterungen zu den Eckpunkten und zu den Entwürfen des neuen LEP Windenergie geben folgende Hintergrundpapiere:
Informationen zu den Eckpunkten
Hintergrundinformationen zum zweiten Entwurf des neuen LEP Windenergie (PDF, 174KB, Datei ist barrierefrei)
Hintergrundinformationen zum Entwurf des neuen LEP Windenergie (PDF, 159KB, Datei ist barrierefrei)
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in drei Synopsen zusammengefasst. Es konnten rund 125 Argumente ermittelt werden, die zu den Zielen und Grundsätzen wiederholt in inhaltlich gleicher oder ähnlicher Form vorgetragen worden sind. Es handelt sich zum einen um allgemeine Kritik an der Teilfortschreibung des LEP Windenergie. Zum anderen gab es aber auch Kritik bzw. Hinweise, die zu einzelnen Zielen und Grundsätzen vorgebracht worden sind, die jedoch nach inhaltlicher Prüfung trotzdem einheitlich abgewogen werden konnten. Darüber hinaus wurden Kritikpunkte bzw. Hinweise vorgetragen, die sich auf die Regionalplanebene beziehen; diese Hinweise mussten zurückgewiesen bzw. auf die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Regionalplänen verwiesen werden. Diese wiederkehrenden Einwände werden in einer allgemeinen Synopse beantwortet.
In den individuellen Teilen der Synopse wird jede Stellungnahme im Wortlaut wiedergegeben. Spezifische Einwendungen und Hinweise, die eine individuelle Prüfung des Sachverhalts erforderten, werden dort beantwortet.
Aktuelle Potenzialfläche für Windenergienutzung
Zusätzliche Karten und Geodaten
Karte Potenzialfläche Windenergie SH (PDF, 32 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Geodaten Potenzialfläche Windenergie SH (zip, 8 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Geodaten Ausschlüsse (zip, 37 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Geodaten Ziele der Raumordnung (zip, 55 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Karte LEP Auszug Grundsätze (PDF, 34 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Geodaten Grundsätze der Raumordnung (zip, 128 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Fläche, die nach Anwendung der Ausschlusskriterien zur Auswahl und Festlegung von Windenergiegebieten praktisch zur Verfügung steht, umfasst rund 7,2 Prozent der Landesfläche und ist in einer Potenzialflächenkarte dargestellt. Aus den Potenzialflächen wird das Land anhand der Grundsätze der Raumordnung und unter Berücksichtigung, dass die Rotoren der Anlagen nicht über die Gebiete hinausragen (Rotor-In-Planung), rund 3,0 bis 3,3 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete Windenergie auswählen und sie in den Regionalplänen festlegen.
Die Potenzialfläche ändert sich fortlaufend, da sich die von den Zielen der Raumordnung erfassten Schutzbelange ebenfalls fortlaufend ändern. Die Potenzialflächenkarte wird daher in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Die vorliegende Karte und die Geodaten stammen vom April 2026.
Die Grundsätze der Raumordnung, die sich kartografisch abbilden lassen und deren Gebietskulisse nicht in anderen Planwerken dargestellt ist, sind in der "Karte Grundsätze" dargestellt. Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Karten und Geodaten sind nicht Bestandteil der Teilfortschreibung Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein oder der Regionalpläne Windenergie.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Bei Fragen zu den Karten oder Geodaten wenden Sie sich bitte an Axel Hilker unter der Telefonnummer 0431-988-1830.
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