Die Landesregierung hat am 7. Juli 2026 den zweiten Entwürfen für die drei neuen Regionalplan-Teilaufstellungen Windenergie an Land zugestimmt. Landesweit sind nun rund 51.950 Hektar als Vorranggebiete zur Windenergienutzung vorgesehen. Dies entspricht rund 3,3 Prozent der Landesfläche. Gegenüber den ersten Planentwürfen, die 2025 vorgelegt wurden, sind rund 3.488 Hektar Vorranggebietsflächen weggefallen und rund 2.139 Hektar neu hinzugekommen.
Zweites Beteiligungsverfahren
Die Öffentlichkeit kann vom 16. Juli bis 26. August 2026 zu den Planänderungen gegenüber den ersten Entwürfen Stellung nehmen. Die zweiten Entwürfe der Regionalplan-Teilaufstellungen mit allen dazugehörenden Unterlagen sind bereits im Online-Beteiligungsportal BOB SH eingestellt. Das Beteiligungsverfahren wurde am 8. Juli 2026 im Amtsblatt Schleswig-Holstein bekanntgemacht.
Zur Bekanntmachung im Amtsblatt
Die Entwürfe umfassen jeweils die Landesverordnung mit ihren Anlagen. Anlagen sind der Plantext zum Thema Windenergie an Land, eine Karte mit den Vorranggebieten und ein Umweltbericht. Teil des Umweltberichts sind rund 980 Datenblätter, in denen zu jeder einzelnen der vorab ermittelten Potenzialflächen erläutert wird, wie die Landesplanung zu ihrer Abwägungsentscheidung gelangt ist. Zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung werden davon allerdings nur 194 geänderte Datenblätter erneut ausgelegt.
Erstes Beteiligungsverfahren
Im öffentlichen Beteiligungsverfahren zu den ersten Planentwürfen, das von August bis Oktober 2025 erfolgte, sind rund 3.300 Stellungnahmen eingegangen. Nach deren Auswertung war die Landesregierung zu der Einschätzung gelangt, dass ein zweiter Planentwurf erforderlich ist. Planänderungen ergaben sich zum Beispiel durch Datenkorrekturen bei Wohnnutzungen und Siedlungsabgrenzungen, bei der Einstufung von Innen- und Außenbereichen, bei Abständen zur Infrastruktur (zum Beispiel Hochspannungsleitungen) oder bei Belangen des Artenschutzes (zum Beispiel Standorten von Großvogelhorsten).
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in vier Synopsen zusammengefasst. Es konnten 36 Argumente ermittelt werden, die zu den Zielen und Grundsätzen der Pläne wiederholt in inhaltlich gleicher oder ähnlicher Form vorgetragen worden sind. Diese wiederkehrenden Einwände werden in einer allgemeinen Synopse beantwortet. Im speziellen Teil der Synopsen – getrennt nach den drei Planverfahren – wird jede Stellungnahme im Wortlaut wiedergegeben. Spezifische Einwendungen und Hinweise, die eine individuelle Prüfung des Sachverhalts erforderten, werden dort beantwortet. Wenn eine Stellungnahme Teile enthält, die im allgemeinen Teil zusammenfassend beantwortet wurden, findet sich im Erwiderungs- / Begründungsfeld ein Hinweis darauf.
Planungsräume
Die Pläne gelten für die folgenden Planungsräume:
- Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
- Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
- Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).
BOB-SH: Landesplanung Schleswig-Holstein
Datenschutzerklärung zum Beteiligungsverfahren zu den Regionalplänen "Windenergie an Land" (PDF, 108KB, Datei ist barrierefrei)
Inhalte der Regionalpläne Windenergie an Land
Schleswig-Holstein muss nach den Vorgaben des Bundes seine Flächen für die Nutzung von Windenergie von zwei auf rund drei Prozent der Landesfläche ausweiten. Die Regionalpläne setzen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans dazu in konkrete Vorranggebiete um. Grundlage für die Ermittlung der Vorranggebiete ist die sogenannte Potenzialfläche Windenergie, das heißt, die Landesfläche, die nach Abzug von Ausschlussbereichen verblieben ist. Bestimmte Grundsätze der Raumordnung (Abwägungskriterien) werden dann zur Auswahl der bestgeeigneten Vorranggebiete herangezogen.
Mögliche Abwägungsbelange
Welche Belange jeweils berührt und abzuwägen sind, ist von Potenzialfläche zu Potenzialfläche unterschiedlich. Abwägungsbelange, die berücksichtigt werden, sind beispielsweise Infrastruktur, Natur- und Artenschutz oder Denkmalschutz. Je weniger Abwägungsbelange betroffen sind, die berücksichtigt werden müssen, desto eher kann eine Potenzialfläche auch Vorranggebiet werden. Die Abwägungsentscheidungen werden schließlich in Datenblättern dokumentiert.
Auch der Weiterbetrieb von Windenergieanlagen kann in der Abwägung ein maßgeblicher Faktor sein, da nicht nur getätigte private Investitionen abwägungsrelevant sein können, sondern auch die bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur (Netzanschlüsse, Umspannwerke) nach Möglichkeit weitergenutzt werden soll. Die Abwägungsentscheidungen werden schließlich in Datenblättern dokumentiert. Die Öffentlichkeit hat dann Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Ausführliche Erläuterungen zu den Entwürfen der Regionalpläne Windenergie gibt ein Hintergrundpapier:
Hintergrundinformationen zu den Entwürfen der Regionalpläne Windenergie (PDF, 158KB, Datei ist barrierefrei)
Hinweise
Die Landesregierung beschließt die Pläne am Ende als Rechtsverordnungen. Sie ersetzen dann die derzeit noch geltenden Regionalplan-Teilaufstellungen Windenergie an Land aus dem Jahr 2020. Für die drei Planungsräume werden die Regionalpläne auch insgesamt neu aufgestellt. Das Thema Windenergie an Land ist ausgegliedert und läuft jeweils als eigenes Verfahren.
Mehr Informationen zu den Neuaufstellungen der Regionalpläne
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