Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten.
Letzte Aktualisierung: 14.04.2026
Die Pläne sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne für die ehemals fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein ersetzen. Die Landesregierung hat am 14. April 2026 den dritten Entwürfen für die neuen Regionalpläne zugestimmt. Vom 29. April 2026 bis einschließlich 29. Juni 2026 erfolgt zu diesen ein öffentliches Beteiligungsverfahren, in dem zu den Änderungen gegenüber den zweiten Planentwürfen Stellung genommen werden kann.
Die Regionalpläne werden von der Landesregierung als Rechtsverordnungen beschlossen. Die Entwürfe zur Neuaufstellung der Regionalpläne umfassen jeweils den Entwurf der Landesverordnung mit ihren Anlagen. Anlagen sind der Plantext des Regionalplans (Anlage 1), die Karte des Regionalplans (Anlage 2) und der Umweltbericht (Anlage 3).
Die Regionalpläne gelten für die folgenden Planungsräume:
Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).
Im Online-Beteiligungsportal BOB-SH können die dritten Entwürfe für die neuen Regionalpläne sowie alle dazugehörenden Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Ab dem 29. April 2026 können dann auch Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
In den Plantexten sind die Änderungen gegenüber den zweiten Planentwürfen kenntlich gemacht. Zu den Änderungen in den Karten gibt es für jeden Planungsraum eine Übersichtskarte sowie eine tabellarische Übersicht. Diese erläuternden Unterlagen sowie die Synopsen mit den Stellungnahmen aus dem zweiten Beteiligungsverfahren und den Abwägungen der Landesplanung finden Sie ebenfalls bei den Unterlagen zu den dritten Beteiligungsverfahren.
Bei BOB-SH stehen darüber hinaus auch noch die Unterlagen aus dem ersten und dem zweiten Beteiligungsverfahren zur Verfügung. Um diese einsehen zu können, wählen Sie unter "Verfahrensschritt auswählen" bitte den Menüpunkt "Alle" aus, damit Ihnen diese Verfahren angezeigt werden.
Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt.
Die Themen Solarfreiflächenanlagen, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen und großflächiger Einzelhandel sind allerdings nicht Gegenstand der Neuaufstellungen. Sie sind im Landesentwicklungsplan geregelt. Das Thema Windenergie an Land ist ausgegliedert und läuft als eigenes Verfahren.
Nach Ende des dritten Beteiligungsverfahrens wird die Landesplanung erneut alle eingegangenen Stellungnahmen prüfen und abwägen und die Ergebnisse der Auswertung in Synopsen für die drei Planungsräume zusammenfassen. Die Landesregierung strebt an, die Neuaufstellungen der drei Regionalpläne bis Ende 2026 abzuschließen.
Bisheriges Verfahren
Neuaufstellungen von Regionalplänen sind mehrjährige Prozesse. Für die vielen Inhalte der Pläne hat die Landesplanung Fachgutachten ausgewertet, zahlreiche Informationen erhoben und die unterschiedlichen räumlichen Nutzungsmöglichkeiten sorgfältig gegeneinander abgewogen. Außerdem wurden kommunale und regionale Akteure frühzeitig eingebunden. Unter anderem fanden im Herbst 2019 zur Neuaufstellung der Regionalpläne landesweit sieben Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik statt.
Die Verfahren zur Neuaufstellung der drei Regionalpläne wurden am 21. Februar 2022 mit der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt Schleswig-Holstein eingeleitet. Der Untersuchungsumfang für die Umweltprüfungen zu den Regionalplänen wurde am 18. März 2022 im Rahmen eines so genannten Scoping-Termins mit öffentlichen Stellen vorgestellt und diskutiert. Der Landesplanungsrat, der die Landesplanungsbehörde bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen berät, wurde im Verfahren mehrfach beteiligt.
Den ersten Entwürfen für die drei neuen Regionalpläne hat die Landesregierung am 30. Mai 2023 zugestimmt und vom 10. Juli bis 9. November 2023 dazu ein erstes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Zu Beginn informierte das Innenministerium in sieben Info-Veranstaltungen über die Inhalte der Regionalpläne sowie den Beteiligungsprozess.
Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren wurden die Pläne überarbeitet. Den zweiten Entwürfen hat die Landesregierung am 8. April 2025 zugestimmt. Vom 8. Mai bis 8. August 2025 fand ein weiteres Beteiligungsverfahren zu den zweiten Entwürfen statt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden die Planentwürfe erneut überarbeitet. Den dritten Entwürfen hat die Landesregierung am 14. April 2026 zugestimmt. Zu den Änderungen gegenüber den zweiten Planentwürfen kann vom 29. April bis einschließlich 29. Juni 2026 Stellung genommen werden.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Raumordnung gehört es, Raumordnungspläne aufzustellen und fortzuschreiben. In Schleswig-Holstein gibt es den Landesentwicklungsplan (LEP) als landesweiten Raumordnungsplan und zurzeit noch fünf, zukünftig aber nur noch drei Regionalpläne.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Städte und Gemeinden selbst für ihre räumlichen Planungen zuständig. Soweit dies erforderlich ist, müssen sie hierfür Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) aufstellen.
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