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Thema : Landesplanung

Stellungnahmen zu Bauleitplänen

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Städte und Gemeinden selbst für ihre räumlichen Planungen zuständig. Soweit dies erforderlich ist, müssen sie hierfür Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) aufstellen.

Letzte Aktualisierung: 23.04.2025

Die Landesplanung/Regionalplanung muss bei der Aufstellung von Bauleitplänen beteiligt werden. Sie prüft letztendlich, ob die Pläne mit den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen festgelegt sind, übereinstimmen und gibt dazu eine Stellungnahme an die Gemeinde ab.

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Vorab wird die Landesplanung/ Regionalplanung bereits beratend tätig. Mit den Beteiligten vor Ort versucht sie frühzeitig, Nutzungskonflikte zu entschärfen und Lösungen für die Planungen zu finden.

Hinweis für Städte und Gemeinden

Die Städte und Gemeinden müssen ihre Planungsabsichten frühzeitig bei der Landesplanungsbehörde anzeigen. Näheres dazu ist in einem Erlass geregelt (Erlass zu Planungsanzeigen sowie Unterrichtungen nach dem Landesplanungsgesetz).

Die Planungsanzeigen sind in digitaler Form an die Landesplanungsbehörde und nachrichtlich an das für Bauleitplanung zuständige Referat IV 52 im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein zu senden.

Bitte senden Sie Planungsanzeigen an diese beiden E-Mailadressen:

Kreisangehörige Städte und Gemeinden müssen Planungsanzeigen in einer digitalen Fassung gleichzeitig auch noch an die Landrätin bzw. den Landrat schicken.

Innenentwicklung und Flächenmanagement

Mit Blick auf die absehbaren, demografischen Veränderungen und das Ziel, zukünftig deutlich weniger Flächen neu für Siedlung und Verkehr in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, dass sich Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung verstärkt mit den Möglichkeiten von Innenentwicklung und den Infrastrukturfolgekosten ihrer Baugebiete auseinandersetzen sowie ein Flächenmanagement nutzen.

Zahlreiche Informationen zu Innenentwicklung und Infrastrukturfolgekosten bieten die Broschüren "Qualitätsvolle Innenentwicklung" und "Abschätzung der Infrastrukturfolgekosten von Wohnnutzungen". Diese Arbeitshilfen für die kommunale Ebene können Sie als PDF bestellen (11 MB bzw. 5 MB, nicht barrierefrei).

Kommunale Flächenmanagements werden vom Land Schleswig-Holstein gefördert. Die Details sind in der Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement geregelt.

Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement (PDF, 141KB, Datei ist barrierefrei)

Planung großflächiger Solarfreiflächenanlagen

In einem gemeinsamen Beratungserlass haben das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein Grundsätze für die Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich aufgestellt. Der Erlass ist eine Hilfestellung für die erforderliche Bauleitplanung der Gemeinden und soll den Ausbau auf geeignete Räume lenken. Außerdem gibt er Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung von Solar-Freiflächenanlagen. Die Planung der Standorte und Anlagen soll sowohl das überragende öffentliche Interesse am Ausbau Erneuerbarer Energien berücksichtigen als auch alle schutzwürdigen Belange.

Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich

Anlage 1 zum Solarerlass: Bundesautobahnen und Schienenwege des übergeordneten Netzes

Ergänzende Informationen

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