Navigation und Service

Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Grundsteuerreform von A bis Z

Grundsteuerreform von A bis Z

Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil (Hauptvordruck Zeile 11 und andere)

Wo finde ich diese Angabe?

Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag, Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum)

Erläuterung

Es ist für jedes Flurstück anzugeben, zu welchem Anteil das Flurstück dem erklärten Grundstück zuzuordnen ist.

Sind zum Beispiel Ehegatten oder Lebenspartner je zur ideellen Hälfte Eigentümer eines Flurstücks, müssen diese in der gemeinsamen Erklärung im Zähler eine 1,0000 und im Nenner eine 1 eintragen (1/1). Gleiches müssen auch Alleineigentümer eintragen.

Gehört jedoch zum Grundstück (zur wirtschaftlichen Einheit) ein Flurstück, dass auch anderen Beteiligten außer dem oder den Erklärenden gehört (Miteigentum), so ist hier der Miteigentumsanteil des oder der Erklärenden einzutragen. Beträgt der Miteigentumsanteil z. B. 33/100, so ist im Zähler eine 33,0000 und im Nenner eine 100 einzutragen.

Zweifamilienhaus

Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die

  • zwei Wohnungen enthalten und
  • kein Wohnungseigentum sind.

Auch Einfamilienhäuser mit einer (zusätzlichen) Einliegerwohnung sind Zweifamilienhäuser. Eine Mitbenutzung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken zu weniger als 50 Prozent der gesamten Wohn- und Nutzfläche ist möglich. Dies kann beispielsweise ein häusliches Arbeitszimmer oder ein Atelier sein.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Glossar A - Z