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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Transparenzregister für die Grundsteuer in Schleswig-Holstein

Übersicht der aufkommensneutralen Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer A und B für die Kommunen in Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 09.09.2024

Welche Rolle spielen Hebesätze im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform?

Mit der Grundsteuerreform begegnen wir einer der größten Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte. Die Umsetzung ist bereits weit vorangeschritten. Aktuelle Zahlen zum Umsetzungsstand sind hier hinterlegt.

Grundsteuer Hebesätze
Die Steuerverwaltung hat den Kommunen aufkommensneutrale Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2025 mitgeteilt.

Das Finanzamt hat Grundsteuermessbescheide für die wirtschaftlichen Einheiten erlassen und in diesen jeweils neue Grundsteuermessbeträge festgesetzt.

Die Kommune (Stadt oder Gemeinde) wendet ihre Hebesätze auf diese Messbeträge an und kann auf dieser Grundlage auch ab 2025 nach neuem Recht die Grundsteuer erheben. Der im Grundsteuermessbescheid festgesetzte neue Grundsteuermessbetrag wird dazu mit dem jeweiligen neuen Hebesatz der Kommune multipliziert. Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer:

Grundsteuermessbetrag 1. Januar 2025 x Hebesatz (wichtig: in Prozent)  = jährliche Grundsteuer 2025
Grundsteuermessbetrag 1. Januar 2025 x Hebesatz (wichtig: in Prozent) = jährliche Grundsteuer 2025

Beispiel:

Beträgt der Grundsteuermessbetrag ab 1. Januar 2025 100 € und der empfohlene Hebesatz 400 % lautet der Rechenweg für die entsprechende Grundsteuer: 100 € x 400 % (d.h.: 400/100) = 400 €

Eine Kommune beeinflusst mit der Festlegung der Hebesätze

  • maßgeblich ihr gesamtes Grundsteueraufkommen,
  • aber auch die Höhe der Grundsteuer für jeden Einzelnen.

Was bedeutet Aufkommensneutralität?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Erhebung der Grundsteuer als nicht verfassungsgemäß bewertet. Denn der bisherigen Grundsteuererhebung liegen Jahrzehnte alte Werte des Grundbesitzes zugrunde, die der tatsächlichen Wertentwicklung nicht entsprechen. Ziel der zwingend vorgegebenen Grundsteuerreform ist es, diese Situation zu ändern. Es soll eine rechtmäßige Verteilung der Steuerlast und keine Erhöhung der Einnahmen für die Kommune infolge der Grundsteuerreform erreicht werden.

Ziel ist also eine sogenannte „Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform“, d. h. das Gesamtgrundsteueraufkommen einer Kommune soll von der Reform unberührt bleiben. Eine unvermeidliche Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch, dass es für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann, weil die bisherige Grundlage für die Steuererhebung nicht verfassungskonform ist und eine Neubewertung des Grundbesitzes erfordert.

Für eine Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform haben sich sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung bereits im Jahr 2019 zu Beginn der Reform ausgesprochen. Die Kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein haben in der Vergangenheit zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Reform nicht zu Mehreinnahmen in den einzelnen Kommunen führt.

Denn es ist verfassungsrechtlich festgeschrieben, dass die Kommunen ihre Hebesätze autonom festsetzen dürfen („Hebesatzautonomie der Kommunen“). Die Kommunen entscheiden jeweils eigenverantwortlich, wie in ihrem Haushalt ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können.

Transparenzregister – was heißt das?

Im Transparenzregister sind diejenigen Hebesätze ausgewiesen, die die einzelne Kommune voraussichtlich festsetzen müsste, damit ihr Grundsteueraufkommen für das Jahr 2025 (erstmalige Grundsteuererhebung nach reformiertem Recht) im Vergleich zum Jahr 2024 (letztmalige Erhebung nach altem Recht) nicht steigt oder sinkt. Das Register schafft Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger und bietet den Kommunen Unterstützung bei der Entscheidung für ihre neuen Hebesätze ohne Beeinträchtigung ihrer Hebesatzautonomie.

Jeder Interessierte kann die neuen Hebesätze für jede Kommunen in Schleswig-Holstein abfragen:

  • Für Grundsteuer A, die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft anfällt,
  • und für Grundsteuer B, die für Grundstücke zu zahlen ist (z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser).

Insgesamt wurden somit für die über 1.000 Gemeinden in Schleswig-Holstein über 2.000 Hebesätze für das Register berechnet.

Unterstützt wurde das Finanzministerium dabei durch die statistische und stochastische Expertise des für Schleswig-Holstein zuständigen Statistikamts Nord. Für die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze wurde das Volumen der Grundsteuermessbeträge nach altem und nach neuem Recht verglichen. Die noch fehlenden Grundsteuermessbetragsfestsetzungen wurden mittels wissenschaftlich fundierter Methoden durch das Statistikamt Nord und mit fachlicher Unterstützung durch das Finanzministerium hochgerechnet.

Bei den aufkommensneutralen Hebesätzen handelt es sich also um rein rechnerische Ergebnisse. Für die Berechnung wurden alle Grundsteuermessbeträge aller Fälle Ihrer Stadt bzw. Gemeinde berücksichtigt, die bis zum 07. August 2024 durch die Finanzverwaltung festgesetzt wurden.

Nähere Informationen zu den Berechnungen für das Transparenzregister sind hier dargestellt.

Wurden bei der Berechnung für das Transparenzregister berücksichtigt, dass die sog. Wohnteile der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nunmehr der Grundsteuer B unterfallen?

Ja, diese Neuerung wurde berücksichtigt.

Zum Hintergrund:

  • Im alten Recht wurden die sogenannten Wohnteile der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, d. h. Gebäude und Gebäudeteile, die Wohnzwecken dienen, gemeinsam mit dem eigentlichen Betrieb bewertet. Der Messbetrag unterliegt im alten Recht insgesamt der Grundsteuer A.
  • Im neuen Recht sind diese Wohnteile nunmehr gesondert im Grundvermögen zu bewerten und unterliegen der Grundsteuer B.

Damit die Rechtsänderung im Zuge der Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze nicht zu einer strukturellen Mehrbelastung der Eigentümerinnen und Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe führt, wurde der im alten Recht auf die Wohnteile entfallende Anteil des Grundsteuermessbetragsvolumens ermittelt und – für die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze – im alten Recht dem Grundsteuermessbetragsvolumen der Grundsteuer B zugeordnet.

Nähere Informationen zu den Berechnungen für das Transparenzregister sind hier dargestellt.

FAQ – Häufig gestellt Fragen

Haben Sie weitere Fragen? Viele Antworten finden Sie in unserem Katalog häufiger Fragen.

Abfrage der aufkommensneutralen Hebesätze für Ihre Kommune

Wenn Sie die vorstehenden Erläuterungen zur Prognose der aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer 2025 zur Kenntnis genommen haben, gelangen Sie hier zu der Abfrage der aufkommensneutralen Hebesätze:

Aufkommensneutrale Hebesätze für Grundsteuer B
(für Grundstücke, z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, unbebaute Grundstücke)

Aufkommensneutrale Hebesätze für Grundsteuer A
(für land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

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