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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Grundsteuerreform von A bis Z

Grundsteuerreform von A bis Z

Haben Sie ein land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück?

Diese meist einzelnen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke nennt man auch Stückländereien. Sie werden oft einem anderen Betrieb überlassen (z. B. im Rahmen einer Verpachtung einzelner Flächen). Für diese Grundstücke müssen Sie Grundsteuer A zahlen und gelten als Land- und Forstwirt, auch wenn Sie über keinen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verfügen. Für Ihre Erklärung müssen Sie somit die Anlage LuF ausfüllen.

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