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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Grundsteuerreform von A bis Z

Grundsteuerreform von A bis Z

Muss ich Grundsteuer für jedes Grundstück zahlen?

Ja, die Grundsteuer ist für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu zahlen, es sei denn, der gesamte Grundbesitz wird zu einem steuerbefreiten Zweck verwendet.

Muss ich durch die Grundsteuerreform mehr Grundsteuer zahlen?

Wie sich die Höhe der Grundsteuer für Ihr Grundstück durch die Reform verändern wird, lässt sich heute noch nicht beantworten. Solange die neuen Hebesätze für das Jahr 2025 noch nicht bekannt sind, ist eine Berechnung der Grundsteuer nicht möglich.

Das liegt am Verfahren: Zunächst setzen die Finanzämter die neuen Grundsteuermessbeträge fest. Auf deren Basis werden Städte und Gemeinden im Laufe des Jahres 2024 die neuen Hebesätze festlegen. Erst dann lässt sich die Höhe der neuen Grundsteuer individuell berechnen.

Der Hebesatz soll durch die Kommunen dabei so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist. Das bedeutet, die Kommunen werden nach der Reform nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor. Für einzelne Eigentümer:innen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Muss ich Unterlagen zu meiner Erklärung einreichen?

Nein. Bitte reichen Sie keine begleitenden Unterlagen mit der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ein. Sollte das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen für die Prüfung benötigen, werden Sie dazu aufgefordert. Bitte bewahren Sie gegebenenfalls vorhandene Unterlagen daher sorgfältig auf.

Mietwohngrundstück

Mietwohngrundstücke sind zum Beispiel Grunstücke, die

  • zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und
  • keine Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.

Das gilt auch, wenn sich die Wohnungen in unterschiedlichen Gebäuden befinden. Zu den Mietwohngrundstücken zählen zum Beispiel Mehrfamilienhäuser oder Wohnblöcke, die mehr als zwei Wohnungen haben.

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