Wie sich die Höhe der Grundsteuer für Ihr Grundstück durch die Reform verändern wird, lässt sich heute noch nicht beantworten. Solange die neuen Hebesätze für das Jahr 2025 noch nicht bekannt sind, ist eine Berechnung der Grundsteuer nicht möglich.
Das liegt am Verfahren: Zunächst setzen die Finanzämter die neuen Grundsteuermessbeträge fest. Auf deren Basis werden Städte und Gemeinden im Laufe des Jahres 2024 die neuen Hebesätze festlegen. Erst dann lässt sich die Höhe der neuen Grundsteuer individuell berechnen.
Der Hebesatz soll durch die Kommunen dabei so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist. Das bedeutet, die Kommunen werden nach der Reform nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor. Für einzelne Eigentümer:innen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.