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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Grundsteuerreform von A bis Z

Grundsteuerreform von A bis Z

Muss ich Grundsteuer für jedes Grundstück zahlen?

Ja, die Grundsteuer ist für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu zahlen, es sei denn, der gesamte Grundbesitz wird zu einem steuerbefreiten Zweck verwendet.

Muss ich Unterlagen zu meiner Erklärung einreichen?

Nein. Bitte reichen Sie keine begleitenden Unterlagen mit der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ein. Sollte das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen für die Prüfung benötigen, werden Sie dazu aufgefordert. Bitte bewahren Sie gegebenenfalls vorhandene Unterlagen daher sorgfältig auf.

Mietwohngrundstück

Mietwohngrundstücke sind zum Beispiel Grunstücke, die

  • zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und
  • keine Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.

Das gilt auch, wenn sich die Wohnungen in unterschiedlichen Gebäuden befinden. Zu den Mietwohngrundstücken zählen zum Beispiel Mehrfamilienhäuser oder Wohnblöcke, die mehr als zwei Wohnungen haben.

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