Kommunen sind in mehrfacher Hinsicht von der Grundsteuerreform betroffen, u. a.:
- als Steuergläubigerin für jede wirtschaftliche Einheit, die im Zuständigkeitsbereich der Kommune belegen ist.
- als Steuerpflichtige für jede der Kommune gehörende grundsteuerpflichtige wirtschaftliche Einheit.
Aufforderung zur Abgabe der Erklärung
Die Aufforderung zur Abgabe erfolgte am 4. November 2022 durch die öffentliche Bekanntmachung des Bundesministerium der Finanzen.
Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. November 2022 (PDF, 145KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Neue Hebesätze nötig
Mit dem Jahr 2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, der alte Hauptveranlagungszeitraum 1974 endet am 31.12.2024. Weil die bisherigen Hebesätze dann außer Kraft treten, müssen alle Kommunen neue Hebesätze festlegen.
Ab dem Jahr 2025 können die Kommunen für baureife unbebaute Grundstücke aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz festlegen, der höher sein muss als der einheitliche Hebesatz für die übrigen in der Gemeinde liegenden Grundstücke (sogenannte Grundsteuer C).
Neues Verfahren zur Bereitstellung der Daten
Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform ändert sich auch das Verfahren der Bereitstellung der Daten aus dem Grundsteuermessbescheid. Die Übermittlung der Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden erfolgt zukünftig ausschließlich in elektronischer Form über das Verfahren ELSTER-Transfer. Den Link finden Sie unten auf dieser Seite.
Darstellung der Steuernummern
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen von ELSTER-Transfer 12-stellige Steuernummern an die Kommunen übermittelt werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Prüfziffer | 1 |
Bedeutung / Inhalt | Stellenlänge |
---|
Bundesfinanzamtsnummer | 4 |
Bezirksnummer | 3 |
Unterscheidungsnummer | 4 |
Anders als auf den Bescheiden der Finanzverwaltung wird die Bundesfinanzamtsnummer 4-stellig und nicht nur 2-stellig ausgegeben. Für das Land Schleswig-Holstein ist bundeseinheitlich "21" in den ersten zwei Stellen fest vorgegeben, danach folgt die Finanzamtsnummer (z. B. "85" für das Finanzamt Ostholstein).
Gäbe es eine 10-stellige Steuernummer "8512345678", würde diese 12-stellig mit "218512345678" elektronisch übermittelt werden. Sonderzeichen wie Schrägstriche oder Leerzeichen werden nicht übermittelt.
Auch wenn im künftigen Datenaustausch die 12-stellige Steuernummer verwendet wird, kann sich durch die Weiterverarbeitung auf der Seite der Kommunen eine andere Darstellung ergeben.
Wir empfehlen den Kommunen, die Steuernummer in ihren Druckausgaben (z. B. Grundsteuerbescheiden) 10-stellig auszugeben, da auch für die Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts in ELSTER lediglich 10 Ziffern einzugeben sind.