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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Grundsteuerreform von A bis Z

Grundsteuerreform von A bis Z

Teileigentum

Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen eines Gebäudes, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, und der dazugehörende Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

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