Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans legt unter anderem für das gesamte Land Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung) und Abwägungskriterien (Grundsätze der Raumordnung) für die Ermittlung von Vorranggebieten Windenergie sowie von gemeindlichen Windenergiegebieten fest. Die Festlegung der Vorranggebiete Windenergie erfolgt darauf aufbauend in gesonderten Regionalplänen. Die Teilfortschreibung ist am 13.05.2026 in Kraft getreten.
Durch die Teilfortschreibung wurde das bisherige Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 ersetzt. Die Fortschreibung des Kapitels 4.5.1 erfolgte durch die Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEPWindVO). Bestandteil der Verordnung sind der Plantext (Kapitel 4.5.1) Windenergie an Land einschließlich Begründung (Anlage 1), die Karte zum Kapitel 4.5.1 (Anlage 2) und der Umweltbericht (Anlage 3).
Einige Dokumente enthalten Tabellen und Karten und sind daher nur teilweise barrierefrei. Sollte Ihr Vorleseprogramm die Informationen nicht korrekt wiedergeben, wenden Sie sich bitte an die Landesplanung unter der Telefonnummer 0431 988-1830.
Hintergrund
Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans wird die Windenergie-Flächenplanung an Land neu ausgerichtet. Zentrales Anliegen der Landesregierung ist eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein. Gleichzeitig gilt es, die vom Bund vorgegebenen Flächenziele für die Windenergienutzung zu erreichen.
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