Unter Berücksichtigung ihres Einsatzzweckes können manche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung – StVZO – (Länge, Breite, Höhe, Achslasten, Gesamtgewicht) abweichen. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die dem Transport von Spezialgütern, wie Teilen von Windkraftanlagen, Großtransformatoren und Kabelrollen dienen, aber auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Mähdrescher und Autokrane.
Diese Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung zur Zulassung für den Straßenverkehr. Eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung kann erforderlich werden, wenn aufgrund der Ladung von den gesetzlichen Abmessungen abgewichen wird.
Im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens wird geprüft, ob die Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter Berücksichtigung der Belange der Verkehrssicherheit die öffentlichen Straßen und Brücken im Land ohne Gefährdung für den übrigen Verkehr und Schäden an der Infrastruktur befahren können. Erforderlichenfalls werden bestimmte Fahrtwege festgelegt.
Release 7.5 zur Anwendung VEMAGS
Zum 11. August 2026 erfolgt nach derzeitigem Stand das Release 7.5 für die Anwendung VEMAGS. Es werden einige Neuerungen erfolgen. Um sowohl die Antragsteller als auch die Behörden auf den Wechsel vorzubereiten, wurden bereits jetzt die neuen Nutzerinformationen auf der VEMAGS-Homepage eingestellt.
Gleichzeitig sind mehrere Schulungsvideos vorgesehen. Derzeit sind die Tutorials für die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde sowie die Antragsteller veröffentlicht. Es wird ein Tutorial für die Anhörungsbehörden / Anzuhörenden Stellen folgen.
Der Verkehr erfolgt mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse tatsächlich die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreitet und/oder das Sichtfeld ist eingeschränkt.
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