Am 07.09.2023 trat die Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung (StTbV) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt besteht rechtlich die Möglichkeit eine vorgeschriebene Polizeibegleitung bei Großraum- und Schwertransporten auch mit einem dafür ausgebildeten privaten Transportbegleiter mit Anordnungsbefugnissen i.S.d. § 1 Nr. 6 StTbV durchzuführen.
Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Informationsblatt nebst Anlage.
Wir weisen darauf hin, dass eine Umsetzung grundsätzlich nur bei Neuanträgen erfolgt. Bei bestehenden Anträgen erfolgt eine Umsetzung nur, wenn dies mit einer anderen Änderung (bspw. Fahrtwegänderung) verbunden ist oder, wenn nachweislich ein privater Transportbegleiter zugesagt hat den Transport zu begleiten.