Als Land zwischen den Meeren ist Schleswig-Holstein prädestiniert für die Nutzung der Windenergie, sowohl im Binnenland (onshore) als auch auf See (offshore). Rund 8,7 Gigawatt installierte Leistung aus der Windenergie Onshore und Offshore sind bereits ans Netz angeschlossen. Damit leistet die Windenergie unter den Erneuerbaren Energien den größten Beitrag zur Energiewende.
Letzte Aktualisierung: 01.07.2024
Onshore-Windenergie
Onshore-Windenergie ist die kosteneffizienteste Form der Erneuerbaren Energien. Der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein trägt somit ganz erheblich dazu bei, dass die Kosten des Umstiegs von konventionellen auf Erneuerbare Energieträger gebremst werden und zusätzliche Belastungen für den Verbraucher reduziert werden können. Als "Billigmacher" der Energiewende leistet Onshore-Windenergie damit einen kostengünstigen Beitrag für das Gesamtsystem auf Bundesebene.
Leistung
Mit 3.170 genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen Onshore waren bis Anfang Juli 2024 rund 8.592 Megawatt Nennleistung in Schleswig-Holstein installiert. Weitere rund 436 Anlagen Wind Onshore sind zwar genehmigt, befinden sich aber noch vor der Errichtung bzw. Inbetriebnahme und werden die installierte Leistung um weitere rund 2.332 Megawatt erhöhen. In welchen Regionen der Zubau schwerpunktmäßig erfolgt, können Sie aus der nachfolgenden Tabelle ersehen:
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein veröffentlicht halbjährlich aktuelle Winddaten für das Land. Nähere Hinweise zur Veröffentlichung finden Sie hier:
Auskunft über die Zahl der genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen und die Höhe der installierten Leistung in den Kreisen und kreisfreien Städten gibt die nachstehende grafische Darstellung.
Im Umweltportal des Landes Schleswig-Holstein können die Standorte der Windkraftanlagen eingesehen werden: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/portal/
(oberes Menü Karten > linkes Menü öffnen > Allgemein sollte aufgeklappt sein > Thema wechseln > Umweltschutz: Standorte der WKA werden angezeigt).
Die Windenergiebranche hat ein solides Wachstumspotenzial und bietet erhebliche wirtschaftliche Chancen. Doch beim Ausbau der Windenergie müssen zahlreiche Aspekte und teilweise unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden. Unter anderem geht es um den Schutz von Mensch und Natur und die Sicherung von Räumen, die für andere Nutzungen vorgesehen sind. Daher ist es wichtig, die Windenergienutzung sorgfältig zu planen und zu steuern.
Bestehende Raumordnungspläne zum Thema Windenergienutzung
In einem mehrjährigen Projekt mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Landesplanungsbehörde neue Raumordnungspläne zum Thema Windenergienutzung aufgestellt, mit denen Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen wurden. Am 15. September 2020 hat die Landesregierung die Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 mit Zustimmung des Landtages beschlossen. Und am 29. Dezember 2020 hat die Landesregierung schließlich die sachliche Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I bis III beschlossen. Über diese Pläne wird derzeit der Windenergieausbau in Schleswig-Holstein gesteuert. Allerdings ist der Regionalplan Windenergie für den Planungsraum I zwischenzeitlich vom OVG Schleswig für unwirksam erklärt worden.
Schleswig-Holstein muss nach den Vorgaben des Bundes seine Flächen für die Nutzung von Windenergie von zwei auf rund drei Prozent der Landesfläche ausweiten. Um weitere Flächen auszuweisen und die Leistung aus Windenergie bis 2030 auf 15 Gigawatt zu erhöhen, schreibt das Land seine Raumordnungspläne fort.
Zunächst muss der Landesentwicklungsplan (LEP) geändert werden, in dem vor allem die Kriterien für Vorranggebiete sowie für gemeindliche Windenergiegebiete als Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Form von Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung) und Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze) vorgegeben werden. Der erste Entwurf des LEP Windenergie befindet sich derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie an Land, in denen dann die Vorranggebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden, werden parallel zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans vorbereitet. Die Entwürfe sollen Ende 2024 vorliegen.
Momentan sind bereits 34 Offshore-Windparks mit über 2.200 Windenergieanlagen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee von dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigt worden. Aktuelle Informationen, welche Anlagen bereits Strom einspeisen und welche Projekte sich in der Umsetzung befinden, sind auf der Internetseite des BSH verfügbar. In Schleswig-Holstein sind folgende Offshore-Windparks an das landseitige Stromnetz angeschlossen: Meerwind Süd|Ost (23 km nördlich von Helgoland, 288 MW, 80 WKA, Inbetriebnahme 10.11.2014), Dan Tysk (70 km westlich von Sylt, 302 MW, 80 WKA, Inbetriebnahme 30.04.2015), Nordsee-Ost (30 km nordwestlich von Helgoland, 295 MW, 48 WKA, Inbetriebnahme 11.05.2015), Butendiek (32 km westlich von Sylt, 288 MW, 80 WKA, Inbetriebnahme 08.09.2015), Amrumbank West (35 km nördlich von Helgoland und 37 km westlich von Amrum, 302 MW, 80 WKA, Inbetriebnahme 04.02.2016), Sandbank (90 km vor der Südküste Sylts, 302 MW, 72 WKA, Inbetriebnahme 23.07.2017), Kaskasi II (35 km nördlich von Helgoland, 342 MW, 38 WKA Inbetriebnahme Ende 2022).
Die Netzanbindung der Windparks in der Nordsee erfolgt über Seekabel, die in Büsum anlanden. Von dort wird der Strom über Erdkabel an Land bis zum Netzverknüpfungspunkt in Büttel im Kreis Steinburg geleitet.
Mit rund 8,59 Gigawatt Onshore und rund 1,8 Gigawatt Offshore, die in Schleswig-Holstein ans Netz angeschlossen sind, ist die Windenergie der größte Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein. Hinzu kommen rund 3,37 Gigawatt aus Photovoltaik und 0,6 Gigawatt aus Biomasse. Zusammen liefern die Erneuerbaren Energien eine Leistung von mehr als 14 Gigawatt.
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