Immer wieder gehen Kulturdenkmale verloren, sei es durch Brand oder andere Katastrophen oder durch einen genehmigten Abbruch, wenn keine andere Möglichkeit bleibt. Aber jedes Kulturdenkmal, das - aus welchen Gründen auch immer - vernichtet wird, ist ein unwiederbringlicher Verlust unserer kulturellen Identität.
Wenn eine Katastrophe ein Kulturdenkmal vernichtet, ist sein Zeugniswert auf alle Zeiten verloren, auch wenn es teilweise wieder rekonstruiert werden könnte. In den meisten Fällen führt ein Brand zu einem Totalverlust. Ein Denkmal kann aber auch im Rahmen einer Sanierung seine Denkmaleigenschaft verlieren, wenn allzu viel Originalsubstanz ausgetauscht werden muss, so dass kaum noch etwas von dem Urpsrünglichen erhalten bleibt. In einigen Fällen muss die Denkmalbehörde auch einem Abbruch zustimmen, wenn finanzielle, wirtschaftliche oder andere Gründe dies unumgänglich machen. Die spektakulärsten Fälle der letzten Jahre ...
Friedenskirche in Schleswig-Friedrichsberg abgebrochen
Es ist wenige Jahre her, dass sich Dr.-Ing. Claus Rauterberg in der Zeitschrift DenkMal! über den Architekten Otto Andersen (1924-1981) und seine Kirchenbauten in Schleswig-Holstein und Hamburg ausließ (DenkMal! 10/2003, S. 89-100). In seinem Werkbericht kam die 1963 entworfene, in einem Architektenwettbewerb 1964 prämierte und 1967/68 errichtete Friedenskirche in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) aber nicht sonderlich gut davon, denn "das ursprünglich freistehende Bauwerk mit weißen Wänden und hellgrauen Eternitflächen ist inzwischen durch einen großen Gemeindehausanbau [..] im Westen und durch Freilegung des roten Backsteinmauerwerks stärker verändert als die meisten anderen Andersenkirchen." Bei genauer Betrachtung zeigte sich der gedrungene und mit Abstand vor die Kirche gesetzte Annex der Kieler Architekten Göttsch und Hertzsch doch als geschickte Weiterentwicklung der Architektur Andersens. Die städtebauliche Wirkung der mit Pultdach und spitzem "Nadelturm" noch über einem steil abfallenden Hang aufragenden Kirche blieb unangetastet.
Helm und Dach in hellgrauem Eternit überragten das auch außen ursprünglich weiß geschlämmte Backsteinmauerwerk. Die Architektur erinnerte an die Form eines Schiffes. Der im Grundriss dreieckige Baukörper steigt steil nach Osten hin an zu dem ins Eck gestellten Altarraum. Im Inneren wird der starke Helldunkel-Kontrast fortgeführt, indem das Gestühl und die Prinzipalstücke als dunkle Kuben auf Schieferfußboden vor die weißen Wände gestellt wurden. Vom Künstler Ernst Günter Hansing stammt das Christusrelief in dem gezielt vom Dach her und einem umlaufenden Glasstreifen in den Seitenwänden belichteten Altarraum. Durch den etwas niedrigeren Baukörper im Westen, der mit seinem abgewalmten Satteldach in das Pultdach einschneidet, wurde die Kirche zum einen erschlossen, in der anderen, dem Kirchenraum zugeschlagenen Hälfte nahm er erste Bankreihen und die Orgelempore auf. Die hohe baukünstlerische Qualität der Friedenskirche, die sich am Außenbau wie im Inneren der Kirche ablesen lässt und den guten Ruf des Kirchenarchitekten Otto Andersen mitbegründet hat, sowie die großartig in Bau und Lage angelegte städtebauliche Wirkung führte zur Eintragung der Friedenskirche als herausragendes Zeugnis des modernen Kirchenbaus in das Denkmalbuch Schleswig-Holsteins (29.04.2005). Diese wurde mit sofortigem Vollzug nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vorgenommen, da die Kirchengemeinde bereits einen Abrissantrag gestellt hatte. Dieser konnte letztlich nicht verhindert werden.
Nach dem Staatskirchenvertrag von 1957 ist die denkmalrechtliche Genehmigung zum Abbruch eines kirchlichen Kulturdenkmals letztendlich an die kirchenaufsichtliche Genehmigung durch das Kirchenamt der Nordelbischen Kirche gebunden, das bei Veränderungen an ihren Kulturdenkmalen an die Stelle der sonst für Genehmigungen zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden tritt. Das Landesamt für Denkmalpflege ist jedoch "ins Benehmen" zu setzen, was mit der aufgezeigten Abwägung zwischen Denkmal- und Sach- und Nutzwert erfolgt ist. Sie wäre vor allem zu teuer in Bewirtschaftung und Unterhalt, zudem aufwändig zu sanieren. Eine künftige Nutzung des Gebäudes als Kirche wurde für nicht mehr möglich erachtet, nachdem die Gemeindegliederzahl mit Abzug der Bundeswehr gesunken war. Die als kühl empfundene Kirche in der Nähe der älteren und allseits akzeptierten barocken Dreifaltigkeitskirche wurde letztlich nur selten genutzt. Der durch Veränderungen bereits geschmälerte Denkmalwert wäre bei Profanierung mit Entfernung der Ausstattung weiter in Frage zu stellen. Und ein Käufer habe sich ohnehin nicht gefunden. Der Abriss der Kirche begann am 21. August 2005. Das frei werdende Gelände neben dem jetzt "bezuglosen" Gemeindehaus ist wieder bebaut worden. [Text: Dirk Jonkanski]
Ehemalige Admiralität in Glückstadt abgebrochen
Um 1700 wird der Kernbau der jetzt abgebrochenen ehemaligen Admiralität in Glückstadt (Kreis Steinburg) mit prächtigem Sandsteinportal auf dem hohen Sockel des Vorgängerbaus errichtet. 1720 wird der Bau aufgestockt und 1740 nach Westen um fünf Achsen verlängert. 1970 trägt man nach einem Neubau des Elbdeichs den 2,50 m hohen Rethöveldeich ab. Vor die bisher vom Deich über Stege erschlossenen Türöffnungen werden Treppenanlagen gelegt, so …
Verluste an Denkmalen der letzten Jahre