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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Themen und Aufgaben

Das Landesamt für Denkmalpflege schützt und bewahrt das kulturelle Erbe des Landes, indem es Kulturdenkmale erfasst, bewertet und fachlich begleitet. Es berät u.a. Behörden, unterstützt denkmalpflegerische Maßnahmen und informiert die Öffentlichkeit über die Bedeutung von Denkmalen.

Solarenergie und Denkmalpflege

Wewelsfleth
Husmannshus, Wewelsfleth

Der vorliegende Solarleitfaden soll zum einen eine Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Planung denkmalverträglicher Solaranlagen sein. In seinem letzten Teil richtet er sich zudem an die unteren Denkmalschutzbehörden des Landes, in dem bereits bestehende Instrumente, wie Leitlinien, weiterentwickelt werden.
Da Solaranlagen geeignet sind, das Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen zu beeinträchtigen, bedarf es einer entsprechenden denkmalrechtlichen Genehmigung.
Fachliche Entscheidungen über die Zulässigkeit von Solaranlagen sind stets einzelfallbezogen zu treffen.
Mithilfe der folgenden Maßgaben, die bei der denkmalrechtlichen Entscheidungsfindung bei Anträgen zur Errichtung von Solaranlagen eine Rolle spielen, wollen wir bei der Entwicklung einer denkmalverträglichen Planung unterstützen und zugleich den damit verbundenen Prozess des Antrags- und Prüfverfahrens genauer erläutern.
Grundsätzlich und über die alleinige Nutzung erneuerbarer Energien hinausgehend, verfügt die Denkmalpflege seit jeher über ein breites Spektrum an Lösungen zum wirksamen Klimaschutz im Baubestand, welches traditionell auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit beruht. Mit überschaubaren Eingriffen kann durch geeignete Maßnahmen die Nutzungsdauer von Gebäuden gezielt verlängert und die Energiebilanz – auf die gesamte Lebenszeit des Gebäudes bezogen – grundlegend verbessert werden. Deshalb ist Denkmalschutz praktizierter Klimaschutz.

Neumünster
Vicelinstift, Neumünster

Dachlandschaften - Zum Wert historischer Dächer

Schleswig-Holstein ist geprägt durch seine vielfältigen Kulturlandschaften. Sie sind maßgebend für die Identität unseres Bundeslandes. Die von Menschen über Jahrhunderte geformte Natur und Architektur gehen hier eine besondere Verbindung miteinander ein. Zwischen Nord- und Ostsee, Marsch und Geest, Deutschland und Dänemark hat sich eine Vielfalt an historischen Bautypen und -formen entwickelt, die durch ihre spezifischen Merkmale unsere Kulturlandschaften prägen.
Die Dächer der Gebäude haben hieran einen bedeutenden Anteil. Zwar dienen sie funktional primär als oberer Abschluss und als Schutz vor Witterungseinflüssen, prägen aber durch ihre Größe und zuweilen aufwendige Gestaltung in großem Maße auch das Erscheinungsbild des jeweiligen Bauwerks. Das Dach ist daher sehr bestimmend für die Ansicht eines jeden Einzelgebäudes, für Hofanlagen sowie die Ortsbilder der Städte und Dörfer, in denen wir leben.
Die äußere Gestalt der Dächer wird durch Neigungswinkel, Dachform und Dachdeckung sowie Schornsteine, Gauben und Fenster ebenso bestimmt wie durch die Details bei der Ausbildung von First, Graten, Traufen und Ortgängen. Im Inneren bildet der Dachstuhl das tragende Gerüst. Seine Konstruktion ist wiederum ausschlaggebend für die Form des Gebäudes und die Last, die das Dach tragen kann. Aufgrund der Bedeutung, die dem Dach als Bauteil eines Hauses durch seinen Einfluss auf die gestalterische Wirkung sowie seiner Raumwirkung im Allgemeinen zu eigen ist, sind dessen individuelle Eigenschaften bei der Beurteilung der Denkmalverträglichkeit einer geplanten Solaranlage zu berücksichtigen. Dabei ist bei einem Baudenkmal nicht allein die Einsehbarkeit der Anlage von Bedeutung, sondern insbesondere auch der jeweilige Aussagewert des Denkmals und dessen Erhalt. Bei der Wahl und Installation der Solaranlage muss daher ganz bewusst u.a. auf die Neigung, Form, Struktur und Farbe sowie das Tragverhalten und den Brandschutz eines Daches geachtet werden.Zusätzlich zu den individuellen Merkmalen eines Daches ist bei der Wahl der Positionierung einer geeigneten Dachfläche für einer Solaranlage auch das städtebauliche oder landschaftliche Umfeld zu beachten. Um die Wirkung städtebaulich geplant angelegter Gebäudegruppen, Platzanlagen oder Blickachsen nicht zu entwerten, gilt es hierbei ebenso eine wesentliche Beeinträchtigung zu vermeiden, wie es bei freien Panoramablicken in die Landschaft der Fall ist.
Aufgrund der zahlreichen Varianten von Dachformen und -materialien sowie ihrer individuellen Einbettung in Landschaft und Siedlungsstrukturen können denkmalfachliche Entscheidungen nur einzelfallbezogen getroffen werden. Denn so vielfältig wie die Kulturlandschaften in Schleswig-Holstein sind, so verschieden sind auch die Ausprägungen der Dächer. Sie reichen von den Reetdächern der Wohn- und Wirtschaftsbauten auf dem Land über die mit Ziegeln oder Schiefer gedeckten Wohnhäuser und Villenbauten in den Städten bis hin zu den mit Bitumen-Schweißbahnen abgedichteten Flachdächern der Verwaltungsbauten oder den Blech- und Glasdächern der Industrie- und Werftanlagen.

Wahlstorf

Solarenergie und Denkmalpflege

Städtebauliche Denkmalpflege

In der städtebaulichen Entwicklung, der Landespflege und der Landesplanung sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege einzubeziehen und bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Das Landesamt für Denkmalpflege ist daher als „Träger öffentlicher Belange“ gehalten, den Kommunen als Trägerinnen der Bauleitplanung eindeutige Hinweise zu geben, ob in den Planungsgebieten Kulturdenkmale vorliegen, welche Bedeutung sie haben, ob eine Genehmigung für die Veränderung der Umgebung notwendig sein könnte und wie sich die Planungen auswirken (§ 4 DSchG).

Als Folge großflächiger Stadtsanierungen und der Fortentwicklung des Städtebaurechts zu Beginn der 1970er Jahre wurde 1973 eine in der Denkmalpflege bundesweit tätige Arbeitsgruppe „Sanierungsfragen“ eingerichtet. Mit dem Denkmalschutzjahr 1975 richtete das schleswig-holsteinische Landesamt als erstes ein „Fachreferat für städtebauliche Denkmalpflege“ ein, besetzt bis 2002 und dann wieder ab 2010. Bereits 1972 wurde im schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetz die Definition eines Kulturdenkmals um eine städtebauliche Bedeutung erweitert. Städtebauliche Denkmalpflege ist Teil des Gesamtsystems Denkmalpflege: einerseits ihr spezifischer Schutzgegenstand, die objektübergreifende geschichtliche Überlieferung in Form von ländlichen Siedlungen, Städten und Kulturlandschaften, andererseits bestimmte methodische Arbeitsansätze, etwa die Darstellung und Vertretung denkmalpflegerischer Belange als langfristige Vorsorge in räumlichen, speziell städtebaulichen Planungsprozessen.

Die Belange städtebaulicher Denkmalpflege sind aber nicht nur im Denkmalschutzgesetz verankert, sondern auf der Grundlage von Verfassungsvorgaben und internationalen Konventionen auch in den Planungsgesetzen des Bundes zum städtebaulichen Planungsrecht (Baugesetzbuch), zum Recht räumlicher Gesamtplanungen (Raumordnungsgesetze), zum Fachplanungsrecht sowie zum Umweltprüfungsrecht (Umweltverträglichkeitsprüfung). Somit ist die Mitwirkung der Denkmalpflege in diesen verfahrensmäßig formalisierten Planungen sichergestellt.

Glückstadt, Blick in den Hafen, im Vordergrund alte Segelschiffe

Im Alltag bedeute dies, dass das Landesamt bei allen öffentlichen Planungen beteiligt wird, seien es Großverfahren im Rahmen von Planfeststellungsverfahren (z.B. Eisenbahn- und Autobahnausbau, Stromtrassen), Maßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (etwa Windkraftanlagen, Solarparks usw.) bis hin zu den „normalen“ Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen. Daneben beteiligt sich die städtebauliche Denkmalpflege auch bei Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Stadtentwicklungsplänen, Ortsanalysen und anderen informellen Planungen. Eigeninitiative Ansätze wie die Entwicklung denkmalpflegerischer Zielplanungen, die Erstellung von Baualtersplänen zur Stadtsanierung und von denkmalpflegerischen Erhebungsbögen, Denkmalpflegeplänen oder Definitionen historischer Kulturlandschaften kommen im Alltag zu kurz.

Über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe „Städtebauliche Denkmalpflege“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland besteht ein intensiver bundesweiter Austausch mit den Fachkollegen in den anderen Landesämtern. Über diese und weitere Vernetzungen mit Institutionen und Forschungseinrichtungen fließen neueste Erkenntnisse und Entwicklungen in die Arbeit des Fachreferats ein.

Dr. Heiko K. L. Schulze

Der Text basiert (und zitiert) u.a. auf dem Artikel „Städtebauliche Denkmalpflege“ aus: Volkmar Eidloth, Gerhard Ongyert, Heinrich Walgern: Handbuch Städtebauliche Denkmalpflege, hrsg. von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (= Berichte zu Forschung und Praxis der Denkmalpflege in Deutschland, Bd. 17), Petersberg 2013.

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