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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Themen und Aufgaben

Das Landesamt für Denkmalpflege schützt und bewahrt das kulturelle Erbe des Landes, indem es Kulturdenkmale erfasst, bewertet und fachlich begleitet. Es berät u.a. Behörden, unterstützt denkmalpflegerische Maßnahmen und informiert die Öffentlichkeit über die Bedeutung von Denkmalen.

DenkMal! - Zeitschrift für Denkmalpflege in Schleswig-Holstein

DenkMal! - Die aktuelle Ausgabe 29

Cover Denkmalzeitschrift
Cover der Ausgabe 29.

Darauf können Sie sich in der Ausgabe freuen:

Bastian Müller - Ein Beispiel für demokratisches Bauen: das Olympiazentrum Kiel-Schilksee

Edda Hinrichsen - Das Vermächtnis von Hermann Jacobsen. Ein Gespräch über den Alten Botanischen Garten in Kiel

Georg Toepfer - „Heimatsaufnahmen“. Die Landschaften des Fotografen Adolf Griese im Kontext der Heimat- und Landschaftsschutzbewegung

Katharina Priewe - SchauMal! Kulturdenkmale Schleswig-Holsteins im Blick. Brücken – Technische Denkmale mit kulturlandschaftsprägender Wirkung

Ulrich Knapp - Mittelalterliche Dachwerke im Kloster Preetz

Uta Lemaitre und Ursula Lins - Das Leben ist einzigartig und es wird enden. Die vergessene Totenbahre aus dem St.-Johannis-Kloster vor Schleswig

Margita M. Meyer - Unsere schleswig-holsteinischen Alleen. Landesweiter Alleenwettbewerb 2022

Bernd Brandes-Druba - Jahresbericht 2022 und 2023 des Denkmalfonds Schleswig-Holstein e.V.

Joachim Reichstein - Verleihung des Dr.-Hartwig-Beseler-Preises 2023

Aus der Arbeit der Denkmalpflege 2022 und 2023
... und vieles mehr!

Mehr zum Thema

 

 

Denkmalförderung

Förderungen aus öffentlichen Mitteln

Die Inanspruchnahme einer Förderungsmöglichkeit kann im günstigsten Fall dazu führen, dass Arbeiten an Kulturdenkmalen mit einer geringeren finanziellen Belastung verbunden sind als vergleichbare Maßnahmen an Gebäuden ohne Denkmalcharakter. Normalerweise sind für Arbeiten an Baudenkmalen jedoch genauso viel oder mehr Eigenmittel erforderlich als bei Nichtbaudenkmalen. Die wünschenswerte, in jedem Fall notwendige Begeisterung bei der Begegnung mit einem alten Haus sollte niemanden verleiten, zu aufwendige und der individuellen wirtschaftlichen Situation nicht angemessene Objekte in Angriff zu nehmen. Finanzierungslücken lassen sich auch bei Kulturdenkmalen nicht mit der Hoffnung auf bessere Zeiten oder der Annahme unrealistisch hoher Eigenleistungen oder der Erwartung von Zuwendungen der Denkmalpflege schließen.

Das schleswig-holsteinische Denkmalschutzgesetz kennt nicht den Begriff der Entschädigung für denkmalpflegerischen Mehraufwand. Aber auch ohne eine gesetzliche Grundlage, die jüngere Gesetze anderer Bundesländer geben, hat das Land von Anfang an die Verpflichtung erkannt, den Eigentümer für denkmalbedingte Aufwendungen im Rahmen der Möglichkeiten zu helfen und stellt über das Landesamt Mittel für diesen Zweck zur Verfügung.

Neben der direkten Förderung sind Steuererleichterungen in Verbindung mit Aufwendungen für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung von Kulturdenkmalen ein Instrument der indirekten Förderung. Bei Fragen zur steuerlichen Abschreibung von Erhaltungs- und Herstellungskosten bei Kulturdenkmalen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Denkmalpflege.

mehr Informationen und Zuständigkeiten ...

Denkmalrat, Denkmalbeiräte, Ombudsperson und Vertrauensleute


Denkmalrat

Der Denkmalrat wird von der obersten Denkmalbehörde, dem Ministerium, gebildet und berät die Denkmalschutzbehörden. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und auf Zeit ernannt worden. Der Denkmalrat ist unabhängig und kann sich zu Einzelfällen sowie zu grundsätzlichen und aktuellen Fragestellungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege äußern. Er kann auch Empfehlungen aussprechen. Bei Widersprüchen gegen die Eintragung von beweglichem Kulturgut und vor Ausweisungen von Schutzzonen ist er anzuhören. Näheres regelt eine Verordnung für den Denkmalrat.

zur Denkmalratsverordnung mehr lesen

Grundsatzbeschlüsse des Denkmalrates

Grundsatzbeschluss des Denkmalrates vom 21. März 2022 zum Sonderprogramm "Denkmalpflege 2023 bis 2032 in Schleswig-Holstein"

Grundsatzbeschluss Sonderprogramm "Denkmalpflege 2023-2032 in Schleswig-Holstein"  (PDF, 143KB, Datei ist barrierefrei)

Mitglieder des Denkmalrates (Vorschlagende Institution)

Sascha Sebastian Färber (Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. / Haus und Grund SH)

Wolfgang Gerstand (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände)

Dr. Henning Höppner (Schleswig-Holsteinischer Heimatbund)

Christoph Kostka (Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen)

Julika Heller (Verband der Restauratoren)

Heike Mahrt (Handwerkskammer Schleswig-Holstein)

Beate von Malottky (Obere Denkmalschutzbehörden)

Traute Meyer (Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Oberste Denkmalschutzbehörde)

Deike Möller, stellvertretende Vorsitzende des Denkmalrates (Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland)

Thore Oliver Overath (Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck / Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein)

Prof. Dr. Alexandra Pesch (Obere Denkmalschutzbehörden)

Friedrich Graf zu Rantzau (Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftskammer)

Dr. Maren Rosenkötter (Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland)

Christine Scheer (Interessengemeinschaft Bauernhaus / Baupflege)

Thomas Schröder-Berkentien (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände)

Susanna Sunder-Plassmann, Vorsitzende des Denkmalrates (Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein)

Sophie Freifrau von Fürstenberg-Plessen (Familienbetriebe Land und Forst Schleswig-Holstein e.V. / ehem. Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzer)

Dr. Christina Wiener (Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Oberste Denkmalschutzbehörde)

Die im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Fraktionen können jeweils ein Mitglied mit beratender Stimme entsenden.

Der Denkmalrat hat seine Geschäftsstelle beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Jensendamm 5, 24103 Kiel

Denkmalbeiräte

Kommunen und untere Denkmalschutzbehörden können ehrenamtliche Beiräte bilden. Bisher gibt es solche Beiräte noch nicht.

Ombudsperson

Die Ombudsperson vermittelt als unabhängige Vermittlerin oder als unabhängiger Vermittler zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und der Wirtschaft. Sie ist Ansprechperson und Mediatorin oder Mediator bei Fragen und unterschiedlichen Interessen. In schwierigen Fällen bringt sie die notwendigen Gesprächspartner zusammen. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die wirtschaftliche Nutzung von Denkmalen.

Viele Fragen können bereits in einer vertraulichen Atmosphäre vorab geklärt und somit mögliche Missverständnisse vermieden werden.

Kontakt

Vertrauensleute

Die oberen Denkmalschutzbehörden können im Einvernehmen mit den Kreisen und kreisfreien Städten ehrenamtlich tätige Vertrauensleute bestellen. Bisher sind im Bereich der Baudenkmalpflege noch keine Personen ernannt worden.

Landesverordnung über die Vertrauensleute für Kulturdenkmale mehr lesen

Denkmaltopografien

Aufgabe dieser unter dem Titel "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland" erscheinenden Reihe ist die Darstellung des derzeitigen Denkmalbestandes der einzelnen Länder nach Art, Umfang und strukturellen Beziehungen.

Allgemeine Informationen

Einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz an die Länder im Jahre 1980 folgend, die Dokumentation des baulichen Erbes in der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Gesichtspunkten durchzuführen, hat die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger Richtlinien zur Erstellung einer Denkmaltopographie erarbeitet, die in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift "Deutsche Kunst und Denkmalpflege", 39. Jahrgang 1981, Seite 69, veröffentlicht worden sind. Aufgabe dieser unter dem Titel "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland" erscheinenden Reihe ist die Darstellung des derzeitigen Denkmalbestandes der einzelnen Länder nach Art, Umfang und strukturellen Beziehungen. Denkmale in diesem Sinne sind Kunstwerke und bauliche Anlagen, die als einzelne Objekte oder als Mehrheit bzw. übergreifende Struktur abgeschlossene Epochen belegen und deren Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegt. Die nach dem heutigen Erkenntnisstand dokumentierten Werte sollen für künftige Planungen oder Nutzungsänderungen verbindliche Aussagen enthalten, auf die Verpflichtung des sachgemäßen und schonenden Umgangs mit als solchen erkannten Kulturdenkmalen aufmerksam machen und deren Bewahrung unterstützen.

Die Ordnung erfolgt nach Stadt- und Landkreisen unter flächendeckender Aufnahme der Kulturdenkmale. Am Anfang jedes im Format DIN A 4 gehaltenen Bandes erscheint eine zusammenfassende Abhandlung zur historisch-topographischen Entwicklung des bearbeiteten Gebietes. Zum Überblick über Kategorie, Lage, Verteilung und struktureller Verflechtung  des Denkmalbestandes dient ein Kartenteil im Maßstab 1:10000, in dem die Denkmale grundrissscharf eingetragen sind. Die Kartengrundlage soll die jeweilige topographische Situation vollständig wiedergeben. Eingezeichnet werden Einzeldenkmale, die Mehrheit der Bauten als Einheit (Ensembles, Straßen- und Platzbilder), denkmalpflegerische Interessengebiete, die auf weitgehend erhaltene charakteristische Stadtviertel und städtebaulich bemerkenswerte Situationen hinweisen, denkmalwerte gestaltete Grünanlagen und ortsbildwirksame Grün- und Wasserflächen sowie ablesbare Flächenstrukturen alter Kernbereiche bzw. Landschaftsformen. Dabei sind Denkmale der Architektur (rot), des Land- und Gartenbaus (grün) und des Wasserbaus (blau), ferner ehemalige Ortskerne und Uferlinien (gelb) unterschieden. Ensembles und denkmalpflegerische Interessenbereiche erscheinen in Flächen differenzierter dargestellt (dunkel- und hellrosa), ferner stadtbildprägende Grün- und Wasserflächen (hellgrün und hellblau). Die einzelnen Karten werden durch einen zugehörigen Text erläutert, der die besonderen Merkmale der verschiedenen Bereiche, Stadtteile und Ortsanlagen anhand des erhaltenen Denkmalbestandes umreißt. Zur kartographischen Ausweisung kommt die analytische Charakterisierung im Katalogteil. Hier beschreibt ein knapper Text in Verbindung mit entsprechenden Abbildungen die Denkmaleigenschaft und begründet den Denkmalcharakter des Einzelobjektes sowie dessen Zusammenhang mit dem Umfeld. Den Abschluss bilden Straßen-, Künstler- und Sachverzeichnis, Erläuterung der in den Beschreibungen häufig wiederkehrenden Fachausdrücke und Literaturauswahl. Jeder Band enthält ferner eine Übersichtskarte des Landes mit dem eingetragenen bearbeiteten Gebiet.

Denkmaltopographie Altstadt Lübeck

Lutz Wilde (Bearb.)
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland
Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein
Bd. 5.1: Hansestadt Lübeck. Altstadt
Hrsg. vom Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
Wachholtz Verlag - Murmann Publishers, Kiel/Hamburg
ISBN 978-3-529-02524-2
€ 45,00

Denkmaltopographie Stadt Rendsburg

Deert Lafrenz und Lutz Wilde (Bearb.)
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland
Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein
Bd. 4.1: Stadt Rendsburg und umliegende Ortschaften
Hrsg. vom Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
Wachholtz Verlag, Neumünster 2008
ISBN 978-3-529-02523-2
€ 32,00

Als erster Teil des vierten Topographiebandes für Schleswig-Holstein enthält der "Kreis Rendsburg-Eckernförde" das Verzeichnis der Kulturdenkmale der Stadt Rendsburg sowie der umliegenden Ortschaften Büdelsdorf, Schacht-Audorf, Osterrönfeld und Westerrönfeld. Wie in den drei vorhergehenden Bänden Kiel, Flensburg und Neumünster gliedert sich der Inhalt in zwei Teile: Der vorangestellte historische Abschnitt behandelt in knapper Form Geschichte, städtebauliche Entwicklung, Anlage und Gestalt Rendsburgs und der verschiedenen Siedlungsteile, ferner die untergegangenen Bauwerke, die in den früheren Epochen das Bild der einstigen Festungsstadt sowie der umliegenden Dörfer wesentlich mitbestimmt haben. Einen Schwerpunkt bildet die Darstellung der einstigen dänischen Reichsfestung. Anschließend wird in einer baugeschichtlichen Übersicht der heute noch vorhandene Bestand an Kulturdenkmalen nach Gattungen, wie öffentliche Gebäude, Kirchen …

Denkmaltopografien

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