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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Themen und Aufgaben

Das Landesamt für Denkmalpflege schützt und bewahrt das kulturelle Erbe des Landes, indem es Kulturdenkmale erfasst, bewertet und fachlich begleitet. Es berät u.a. Behörden, unterstützt denkmalpflegerische Maßnahmen und informiert die Öffentlichkeit über die Bedeutung von Denkmalen.

Inventare der Bau- und Kunstdenkmäler des Landes

Die Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogtum Lauenburg (1886-1925)

Im Auftrage der provinzialständischen Verwaltung bearbeitet von Dr. Richard Haupt (antiquarisch oder über den Buchhandel zu beziehen).

I. Bd. Kreise Altona, Apenrade, Norderdithmarschen, Süderdithmarschen, Eckernförde, Eiderstedt, Flensburg, Hadersleben, Husum, Kiel, Stadtkreis Kiel. Kiel 1886, VIII u. 576 S., 828 Abb., 37 Taf. 

II. Bd. Kreise Oldenburg, Pinneberg, Plön, Rendsburg, Schleswig, Segeberg, Sonderburg, Steinburg, Stormarn, Tondern. Kiel 1888, IV u. 686 S., 854 Abb., 72 Taf., 3 Farbdrucke. 

III. Bd. Nachträge und Berichtigungen, Ortsverzeichnis, Nachweis der benutzten Quellen und Hilfsmittel, Meisterverzeichnis, Sachübersichten, Wörterbuch. Kiel 1889, XIV u. 231 S. 

IV. Bd. Die Bau- und Kunstdenkmäler im Kreise Herzogtum Lauenburg. Dargestellt von Dr. Richard Haupt und Friedrich Weyßer. Herausgegeben im Auftrage der Kreisstände. 1. Heft. Ratzeburg 1890, VIII u. 210 S., 168 Abb., 7 Taf. - Il. Ergänzungsheft. Ratzeburg 1890, 8 S., 8 Taf. 

V. Bd. Geschichte und Art der Baukunst im Herzogtum Schleswig. Dargestellt von Richard Haupt. Heide 1924, XII u. 788 S., 1042 Abb., 40 S. Register. 

Vl. Bd. Geschichte und Art der Baukunst in Nordelbingen in den Herzogtümern Holstein und Lauenburg sowie den Fürstentümern Lübeck und Ratzeburg. Dargestellt von Richard Haupt. Heide 1925, XVI u. 776 S., 1000 Abb., 40 S. Register. 

Die Kunstdenkmäler der Provinz Schleswig-Holstein (1939)

Im Auftrage des Oberpräsidenten, Verwaltung des Provinzialverbandes herausgegeben von Ernst Sauermann, Provinzialkonservator (antiquarisch oder über den Buchhandel zu beziehen).

Die Kunstdenkmäler des Kreises Husum. Bearbeitet von Heinrich Brauer, Wolfgang Scheffler, Hans Weber. Berlin 1939, 294 S., 50 Textabb., 370 Abb. auf Taf., 1 Karte. 

Die Kunstdenkmäler des Kreises Pinneberg. Bearbeitet von Heinrich Brauer, Wolfgang Scheffler, Hans Weber. Berlin 1939,182 S., 21 Textabb., 307 Abb. auf Taf., 1 Karte. 

Die Kunstdenkmäler des Kreises Südtondern. Bearbeitet von Heinrich Brauer, Wolfgang Scheffler, Hans Weber. Berlin 1939, 440 S., 43 Textabb., 433 Abb. auf Taf., 1 Faltkarte. 

Die Kunstdenkmäler des Kreises Eiderstedt. Bearbeitet von Gustav Oberdieck, Ludwig Rohling, Joachim Seeger, Helmut Perseke. Berlin 1939, 31 0 S., 49 Textabb., 283 Abb. auf Taf. 

Die Kunstdenkmäler des Landes Schleswig-Holstein (1950-1985)

Im Auftrage des Kultusministeriums herausgegeben von Landeskonservator Peter Hirschfeld, ab 1963 von Hartwig Beseler (antiquarisch oder über den Buchhandel zu beziehen).

Die Kunstdenkmäler des Kreises Eckernförde. Bearbeitet von Gustav Oberdieck, Ludwig Rohling, Joachim Seeger, Helmut Perseke, Theodora Holm. München, Berlin 1950, VIII u. 374 S., 56 Textabb., 288 Abb. auf Tat., 1 Karte. 

Die Kunstdenkmäler des Landkreises Flensburg. Bearbeitet von Dietrich Ellger mit einem Beitrag von Friedrich Saeftel. München, Berlin 1952, XII u. 390 S., 100 Textabb., 365 Abb. auf Taf., 1 Karte. 

Die Kunstdenkmäler der Stadt Flensburg. Bearbeitet von Ludwig Rohling mit Beiträgen von Fritz Fuglsang, Otto Schütt, Ellen Redlefsen und Bernhard Saal. München, Berlin 1955, XII u. 600 S., 284 Abb., 1 Faltplan. 

Die Kunstdenkmäler des Landkreises Schleswig ohne die Stadt Schleswig. Bearbeitet von Dietrich Ellger und Wolfgang Teuchert mit Beiträgen von Friedrich Saeftel, Harry Schmidt und Jacob Nagel. München, Berlin 1957, XII u. 598 S., 192 Textabb., 372 S. auf Taf., 1 Faltkarte. 

Die Kunstdenkmäler des Kreises Pinneberg. Bearbeitet von Wolfgang Teuchert und Arnold Lühning (Bauernhäuser) mit einem Beitrag von Mannfred Peters. München, Berlin 1961, XII u. 378 S., 57 Textabb., 228 Abb. auf Taf., 1 Karte. 

Die Kunstdenkmäler der Stadt Schleswig. 2. Bd. Der Dom und der ehemalige Dombezirk. Bearbeitet von Dietrich Ellger unter Mitwirkung von Johanna Kolbe, Rudolf Zöllner und Susanne Lücke-David. München, Berlin 1966, XX u. 728 S., 541 Abb., 4 Faltpläne im Anhang. 

Die Kunstdenkmäler der Stadt Schleswig. 3. Bd. Kirchen, Klöster und Hospitäler. Bearbeitet von Deert Lafrenz mit Beiträgen von Veronika Darius, Dietrich Ellger und Christian Radtke. München, Berlin 1985, XIV u. 428 S., 288 Abb. 

Sonderbände

Sonderband "Kunst-Topographie Schleswig-Holstein". Bearbeitet im Landesamt für Denkmalpflege und im Amt für Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck. Neumünster 1969, XII u. 964 S., 2569 Abb., 44 Karten. 

Sonderband "Stadtkernatlas Schleswig-Holstein". Bearbeitet von Johannes Habich unter Mitwirkung von Gert Kaster und Klaus Wächter. Neumünster 1976, XII u. 216 S., 327 Abb., Karten, 10 Pläne. 

Inventarisation und Dokumentation

Im Rahmen der „Inventarisation“ werden Kulturdenkmale systematisch erfasst, bewertet und dokumentiert. Sie geben Informationen über Zeit und Umstände ihrer Entstehung und die seither durchlaufenen Perioden, die sich sichtbar in ihrem Erscheinungsbild niedergeschlagen haben. Hierzu gehören in erster Linie Baudenkmale und Teile von diesen, deren noch bewahrte ursprüngliche Innenausstattung, historische Parks ­und Gärten, aber auch bewegliche Gegenstände, wie Skulpturen, Gemälde, Grabsteine oder Denkmäler im eigentlichen Sinne.

Auch zunächst wenig eindrucksvoll erscheinende bauliche Anlagen können Kulturdenkmale sein, bei denen erst entsprechende Nachforschungen und Untersuchungen die Denkmaleigenschaft zutage treten lassen. Hierbei werden häufig wichtige Aufschlüsse über frühere Lebens- und Arbeitsverhältnisse gewonnen, Handwerkstechniken und Konstruktionen deutlich gemacht. Gerade die vielen, auf den ersten Blick unscheinbaren Gebäude, die im Schatten der bekannten großen Denkmale stehen, prägen die Eigenart Schleswig-Holsteins und spiegeln zugleich die besondere geschichtliche Situation des Landes wider.

Die Denkmalschutzbehörden erfassen deshalb nicht nur auffallende und herausragende Einzelmonumente, sondern auch einfache Gebäude. Es sind vor allem die aus vergangener Zeit überkommenen Bauten, die bei ihrer Entstehung im Rahmen des üblichen blieben, kennzeichnende Denkmale ihrer Epoche. So ist die Zahl der Objekte, deren Denkmaleigenschaft erkannt wurde und deren Pflege zur weiteren Erhaltung notwendig erscheint, erheblich angewachsen.

Zu den Kulturdenkmalen gehören auch Sachgesamtheiten, Mehrheiten von baulichen Anlagen und Gründenkmale. Auch bewegliche Dinge können Kulturdenkmale sein. Zu einem Kulturdenkmal können sein ortsfestes Zubehör und Ausstattung gehören.

Der geschichtliche Wert von Kulturdenkmalen kann in deren Bedeutung für die Besiedlungs- und Religionsgeschichte liegen, in dem Umstand, dass sie Zeugnis für eine bestimmte Zeit ablegen, Stätten politischer Ereignisse oder Wirkungsort bekannter Persönlichkeiten der Geschichte waren, gesellschaftliche Entwicklungen deutlich machen oder volkskundliche, gartenbauliche und heimatgeschichtliche Traditionen offenbaren.

Von  wissenschaftlichem Wert sind Kulturdenkmale, die die Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft, den Ausbau von Verkehrsverbindungen oder Produktionsstätten und deren Fabrikationsweisen sowie den industriellen Fortgang erlebbar machen, zugleich aber auch über frühere soziale Verhältnisse Auskunft geben können. Zeugnisse dieser Gattung sind beispielsweise Wind- und Wassermühlen, Fabrikgebäude, Werft- und Hafenanlagen, Kanalbauten, Brücken, Wassertürme, Speicher, Bahnhöfe und Eisenbahnbauten, aber auch alte Obstgärten, Straßenpflasterungen und Meilensteine.

Künstlerischer Wert kommt dem Kunst- oder Baudenkmal besonderer Qualität, aber auch dem bescheideneren Kunstwerk im Rahmen seines jeweiligen Zusammenhangs zu. Den aufwendig gestalteten Bauwerken wie Kirchen, Schlössern, Herrenhäusern, Parks, Rathäusern, Stadtbefestigungsanlagen und städtischen Gebäuden stehen als gleichwertig anzusehende, sorgsam gestaltete Bauernhäuser und Katen, städtische Mietwohnungshäuser und Villen mit ihren Gärten gegenüber. Auch einfachere Innenausstattung wie Treppen, Stuckdecken, bemalte Balkendecken und Wände, Vertäfelungen, Türen, Mobiliar oder Öfen sind bedeutsame künstlerische Zeugnisse früherer Wohnkultur.

Herrenhaus auf Gut Farve, Blick über den Rasen auf das Haus mit seinem mächtigem Turm

Beim technischen Wert kommt es zu vielen Überschneidungen mit dem geschichtlichen und dem wissenschaftlichen Wert. Technische Denkmale können Bergwerke, Brücken, Mühlen, industriell genutzte Hallen, Schleusen, Straßen und Wasserstraßen, Anlagen der Strom- und Wasserversorgung sein. Auch bestimmte Konstruktionen oder Produktionsarten können einen eigenen Zeugniswert haben.

Der städtebauliche Wert eines Kulturdenkmals liegt im Allgemeinen in dem für das Orts- und Landschaftsbild wichtigen Zusammenhang. Hier kann das Einzelbauwerk eine besondere Stellung einnehmen oder die Gruppe zusammenstehender Gebäude das Straßen- oder Platzbild und sogar einen ganzen Stadtteil prägen. Einen ähnlichen Zusammenhang offenbaren auch einheitlich geplante und ausgeführte Siedlungen sowie Stadtbezirke. Zu städtebaulich wichtigen Zeugnissen gehören ferner Reste untergegangener Wehranlagen, die nur noch im Stadtgrundriss ablesbar blieben, Straßen- und Wegeverläufe, die für die Entwicklung bestimmter Bereiche und die Neubildung von Stadtteilen kennzeichnend wurden, aber auch die Parzellenstruktur von Siedlungskernen, die das Siedlungsgefüge aus der Gründungszeit bis in die Gegenwart überliefert.

Kulturlandschaftsprägende Werte von Denkmalen beziehen sich auf eine Einbindung in eine historische …

Inventarisation und Dokumentation

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