Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte
Die unteren Denkmalschutzbehörden - erste Ansprechpartner für Eigentümer von Baudenkmalen und solche, die es werden wollen - sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Die unteren Denkmalschutzbehörden sind bei den Kreisverwaltungen oder den Verwaltungen der kreisfreien Städte tätig. Sie erteilen die Genehmigungen, die die Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer nach dem Denkmalschutzgesetz beantragen müssen (mit Ausnahme von steuerlich relevanten Genehmigungen). Die unteren Denkmalschutzbehörden sind damit grundsätzlich für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig. Sie sind darüber hinaus erste Ansprechpartner für Ratsuchende.
Hinweis: Genehmigungen nach dem Baurecht ersetzen keine Genehmigungen nach dem Denkmalrecht.
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