Die Städtebauförderung unterstützt die Gemeinden bei der Bewältigung komplexer städtebaulicher Herausforderungen in Zeiten des demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftsstrukturellen und klimatischen Wandels. Sie fördert Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge, hilft, die Aufenthaltsqualität von Stadt- und Ortsteilen zu verbessern, schafft Wohnraum und wirkt städtebaulichen Funktionsverlusten, wie zum Beispiel Leerständen, entgegen. Dabei werden immer auch weitere private und öffentliche Investitionen angestoßen und gebündelt, sodass Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der regionalen Bauwirtschaft entstehen.
Städtebauförderungsmaßnahmen werden mit Bundesmitteln, Mitteln aus dem neuen Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde umgesetzt. Die Zuwendungen beziehen sich nicht auf ein Einzelprojekt, sondern immer auf eine Gesamtmaßnahme in einem festgelegten Fördergebiet mit gravierenden und komplexen städtebaulichen Problemen. Die Missstände liegen entweder schon vor oder sind absehbar. In diesem Gebiet sollen auf Dauer nachhaltige städtebauliche Strukturen entstehen. Der Umsetzung liegt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zugrunde. Je nach konkreter Situation vor Ort werden bestimmte Rechtsinstrumente angewendet, wie zum Beispiel die Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch. Auch eine umfassende Bürgerbeteiligung und die Bündelung mit anderen Fördermaßnahmen zählen zum Gesamtpaket dazu. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme dauert in der Regel 12 bis 15 Jahre.
Trägerinnen der Maßnahme sind die Städte und Gemeinden
Verantwortlich für die Planung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind die Städte und Gemeinden. Mit Unterstützung der Städtebauförderung können sie zum Beispiel Grundstücke erwerben, Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen bauen oder soziale und kulturelle Einrichtungen schaffen. Unter bestimmten Umständen können die Städte und Gemeinden Städtebauförderungsmittel auch an eine private Bauherrin bzw. einen privaten Bauherren weitergeben, zum Beispiel um Gebäude zu modernisieren.
Die Städtebauförderung unterstützt die Städte und Gemeinden insbesondere bei
der Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
der Wiedernutzung und Aufbereitung insbesondere innerstädtischer Brachflächen wie Industrie-, Bundeswehr- und Eisenbahnflächen zur Schaffung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge,
städtebaulichen Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
Ein besonderer inhaltlicher Schwerpunkt wird auf die Schaffung von grüner Infrastruktur und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung gelegt. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist Fördervoraussetzung. Daneben rückt die interkommunale Zusammenarbeit noch stärker in den Vordergrund.
Anstoß- und Bündelungswirkung der Städtebauförderung
Die Städtebauförderung stößt das 7-Fache an weiteren öffentlichen und privaten Investitionen im Fördergebiet an. Dies zeigen wiederholt die Ergebnisse von Forschungsprojekten, die die Weiterentwicklung der Städtebauförderung seit Jahren begleiten (zuletzt veröffentlicht im Jahr 2024). Das heißt, 1 Euro Städtebauförderung löst durchschnittlich Investitionen in Höhe von rund 7 Euro aus. Mit der Städtebauförderung können weitere öffentliche Mittel gebündelt werden und den Impuls für private Investitionen im Gebiet geben. Insbesondere lokale und regionale Unternehmen und Leistungserbringende profitieren von den Investitionen; insgesamt 71 Prozent der Finanzmittel werden im Schnitt an diese verausgabt.
Die Evaluierung der Klimarelevanz der Städtebauförderung hat ergeben, dass rund ein Drittel der zuletzt untersuchten laufenden Gesamtmaßnahmen positive Klimawirkungen hat. So konnte die Städtebauförderung beispielsweise durch die Förderung von Gebäudesanierungen. Maßnahmen zur Verbesserung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur oder Maßnahmen im Bereich Stadtgrün wesentlich zur CO2-Einsparung und Klimaanpassung beitragen.
Es gibt drei Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung: "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung". Jedes der Programme hat eine unterschiedliche Programmstrategie, die sich aus der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung von Bund und Ländern ergibt und die auf unterschiedliche städtebauliche Problemlagen ausgelegt ist.
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