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Thema : Ostseeschutz.SH

Besonderer Schutz für wertvolle Lebensräume

Letzte Aktualisierung: 02.04.2026

Seit März 2026 bestehen drei marine Naturschutzgebiete in der schleswig-holsteinischen Ostsee: „Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung“, „Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht“ und „Ostseefläche westlich Fehmarn“. Sie schützen Teile der wertvollsten hier vorkommenden Meereslebensräume und bilden ein bedeutendes Netzwerk für den Biotopverbund unter Wasser.

Übersichtskarte marine NSGS in S-H
Gebietskarte NSG Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung
Gebietskarte NSG Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht
Gebietskarte Ostseefläche westlich Fehmarn

Marine Naturschutzgebiete sind neben Nationalparken das umfassendste Schutzinstrument, das nach Landes- und Bundesnaturschutzgesetz genutzt werden kann, um unsere marinen Ökosysteme zu schützen. Der Weg bis zur Einrichtung der marinen Schutzgebiete erfolgte in gesetzlich festgelegten Schritten. Dazu gehörte auch die Beteiligung aller relevanten Akteursgruppen. Mehr zum Ausweisungsverfahren finden Sie hier.

Abtauchen in die Naturschutzgebiete

Unter der Wasseroberfläche der drei Naturschutzgebiete verbergen sich vielfältige Strukturen als Grundlage für eine diverse Lebensgemeinschaft.

Abtauchen in die Naturschutzgebiete

Ganz schön facettenreich – Riffe aus Steinen und Miesmuscheln

Auf dem Meeresgrund erstrecken sich ausgedehnte Riffsysteme. Westlich Fehmarn befindet sich das größte zusammenhänge Riff der schleswig-holsteinischen Ostsee. Entlang der Geltinger Bucht bis über Schleimünde hinaus das zweitgrößte. Große Teile dieser und weiterer Riffsysteme werden durch die drei marinen Naturschutzgebiete geschützt.

Die Riffe bestehen hauptsächlich aus Feldern von kleineren Steinen bis hin zu Steinblöcken. Diese Steinriffe werden in der Fachsprache auch als geogene Riffe bezeichnet. Insbesondere in den lichtdurchfluteten Flachwasserbereichen werden die Steinblöcke von festsitzenden Tieren und Großalgen wie die Rot- und Braunalgen besiedelt. Arten wie Seeskorpion, Dorsch und Aalmutter finden in den Riffen ebenfalls passende Lebensräume.

Anders als in den beiden Naturschutzgebieten "Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht" und "Ostseefläche westlich Fehmarn" befinden sich Teile des Riffs im Naturschutzgebiet "Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung" (und darüber hinaus) nicht nur im Flachwasser, sondern auch bis in Tiefen von über 20 Meter. Dort wachsen auf den Felsblöcken ebenfalls Rotalgen, aber zum Beispiel auch Schwämme, Moostierchen und Seescheiden.

Auch Miesmuscheln formen mit ihren harten Schalen eine Grundlage für beachtliche Riffe. Diese werden in der Fachsprache als biogene Riffe bezeichnet. Miesmuschelriffe kommen in allen drei marinen Naturschutzgebieten vor. Hervorzuheben sind die ausgedehnten Muschelbänke an den Unterwasserhängen des Kalkgrunds im Naturschutzgebiet "Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung". Miesmuscheln stellen eine wichtige Nahrungsgrundlage für Eiderenten dar, die die Gebiete zu Tausenden in den Herbst- und Wintermonaten aufsuchen – beispielsweise allein bis zu 20.000 Tiere im Naturschutzgebiet "Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung" und bis zu 30.000 Tiere im Naturschutzgebiet "Ostseefläche westlich Fehmarn".

Meeresboden mit und ohne Bewuchs – für jeden Organismus ist etwas dabei

Unbewachsene sandige Bereiche (Sandbänke) kommen in den Schutzgebieten ebenfalls am Meeresgrund vor. Sie bilden weitere wichtige Lebens- und Nahrungsräume unter anderem für Plattfische.

Küstennah kommen zudem dichte Seegraswiesen und Wälder aus Blasentang hinzu, die wiederum für Lebewesen mit anderen Lebensansprüchen wie Jungfische von Heringen oder Seenadeln von Bedeutung sind. Ebenso halten sich wirbellose Tiere wie Meeresschnecken am Seegras auf.

Durch die geringe Wassertiefe im überwiegenden Teil der geschützten Ostseeflächen fällt viel Licht bis auf den Meeresgrund. Diese Flachwasserzonen stellen einen besonders attraktiven Lebensraum dar: Sie bieten aufgrund ihren vielfältigen Strukturen unterschiedliche Versteckmöglichkeiten und Laichplätze, sind Kinderstube und halten Nahrung für eine Vielzahl an Meeresorganismen vor.

Unter Wasser und an Land – Vernetzte Lebensgemeinschaften

Von der großen Vielfalt an Meerestieren und -pflanzen in den Naturschutzgebieten profitieren auch große Meeressäugetiere wie Schweinswale. Sie halten sich häufig in den Flachwasserzonen der Naturschutzgebiete auf und können ganzjährig beim Jagen gesichtet werden – in den geschützten "Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung" sowie "Ostseeflächen westlich Fehmarn" sogar mit ihren Jungtieren.

Im Winterhalbjahr rasten und überwintern zudem Tausende Küsten- und Seevögel auf den Ostseeflächen der Naturschutzgebiete. Hierzu gehören diverse Meeres- und Tauchenten wie Eiderente, Samtente, Trauerente und Eisente. Sie finden in den Naturschutzgebieten Nahrung sowie störungsarme Plätze für die Rast und Überwinterung sowie zur Mauser. Im Frühjahr ziehen sie größtenteils wieder in ihre Brutgebiete weiter. Die geschützte "Ostseefläche westlich Fehmarn" hat aufgrund des seewärts über mehrere Kilometer sehr flach abfallenden Meeresboden und der damit verbundenen guten ganzjährigen Nahrungsverfügbarkeit eine besondere Bedeutung für Meeresenten, fischfressende Arten sowie lokale Brutvögel. Dort kommen zahlenmäßig die meisten Meeres- und Tauchenten im Vergleich zu den anderen Naturschutzgebieten vor.

Eine Besonderheit stellen hierbei die örtlichen Gegebenheiten des Naturschutzgebiets „Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht“ dar: Die Kombination seiner vor Wind und Wellen geschützte Lage innerhalb einer flachen Meeresbucht und der direkten Verzahnung zu benachbarten, landseitigen Küstenlebensräumen und Strandseen, welche ebenfalls durch Naturschutzgebiete geschützt sind, machen es zu einem bedeutenden Rückzugsraum für verschiedene Seevögel. So gehört die südliche Hohwachter Bucht für seltenere Arten wie den Sterntaucher zum wichtigsten Rastgebiet in Schleswig-Holstein, der Schwarzhalstaucher kommt im Winter nur hier vor.

Blick auf die Ostsee aus der Vogelperspektive
Seestern auf Sandbank in der Ostsee
bewachsenes Steinriff in der Ostsee
Miesmuscheln in der Nahaufnahme
Seegras und Blasentang
Scholle am Meeresgrund
Seenadel
Aalmutter
Eiderenten
Schweinswal
Sägetang
Eisente

Nutzungsregelungen in den neuen Meeresschutzgebieten

Die marinen Naturschutzgebiete umfassen ausschließlich Ostseeflächen. In den Naturschutzgebietsverordnungen ist geregelt, welche Handlungen innerhalb der Gebiete erlaubt bzw. verboten sind.

Pflanzen, Tiere und Lebensräume dürfen nicht mehr zerstört, entnommen oder gestört werden. Daher sind Fischerei, Jagd, Rohstoffabbau, Bauvorhaben oder andere Veränderungen der Gewässer und des Meeresbodens untersagt. Ziel ist es, die Gebiete als ungestörte Rückzugsräume zu schützen und menschliche Einflüsse zu minimieren.

Weiterhin erlaubt sind schwimmen, baden, tauchen und der Fischfang zu Fuß vom Ufer oder im Wasser watend mit der Handangel. Auch staatliche Aufgaben wie Gefahrenabwehr bleiben möglich. Militärische Nutzung, Katastrophenschutz, Schifffahrt, Küstenschutz, Monitoring und bestimmte Nutzungen sind weiterhin zulässig. Projekte und Eingriffe sind erlaubt, wenn sie den Naturschutzvorgaben entsprechen und den Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigen. 

Geodaten abrufbar über das Umweltportal S-H

Die Verordnungen sind nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Die zugehörigen Abgrenzungskarten sind Bestandteil der Verkündung und können ab sofort im Umweltministerium während der Dienstzeiten eingesehen werden. Ergänzend werden digitale Geodaten bereitgestellt: Shapefiles der Gebiete sind bereits über das Umweltportal Schleswig-Holstein verfügbar. Hochauflösende Karten zu den drei NSGS finden Sie hier:

Abgrenzungskarte NSG „Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung“ (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Abgrenzungskarte NSG „Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht“ (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Abgrenzungskarte NSG „Ostseefläche westlich Fehmarn“ (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die nächsten Schritte für mehr Ostseeschutz

Für die drei neuen Meeresschutzgebiete wird eine Befahrensverordnung in Zukunft regeln, wie und mit welchen Wasserfahrzeugen und Wassersportgeräten die Ostseeflächen im Naturschutzgebiet befahren werden dürfen. Hierfür erarbeitet das Land derzeit einen Antrag auf Erlass einer Befahrensverordnung nach § 5 Wasserstraßengesetz bei dem dafür zuständigen Bundesministerium für Verkehr. Bei der Entwicklung des Antragsentwurfes wirkt ein Arbeitskreis aus beteiligten Behörden und Landesverbänden (z.B. aus den Bereichen Wassersport und Naturschutz) mit.

Außerdem wird als nächstes der Fischereiausschluss in den drei bestehenden Natura 2000-Gebieten Sagas-Bank, Stoller Grund und Geltinger Bucht umgesetzt. Darauf aufbauend werden auch die Natura-2000-Managementpläne überarbeitet.

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