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Thema : Ostseeschutz.SH

Der Weg zum Naturschutzgebiet

Letzte Aktualisierung: 06.06.2025

Natürliche Landschaften und Lebensräume sind durch die intensive Nutzung der Natur durch den Menschen zunehmend bedroht. Dies gilt besonders für das sensible Ökosystem der Ostsee. Sie steht durch Belastungen aufgrund von Schad- und Nährstoffeinträgen, Überfischung, Unterwasserlärm, fehlenden Rückzugs- und Ruheräumen, die Einschleppung nicht einheimischer Arten und den Klimawandel bereits heute vor großen Herausforderungen. Es droht ein fortschreitender Verlust der Artenvielfalt.

Um die Ostsee besser zu schützen und noch bestehende, ökologisch besonders wertvolle Naturräume zu erhalten, weist das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 derzeit drei Naturschutzgebiete in der schleswig-holsteinischen Ostsee aus. Die Gebietsauswahl erfolgte auf der Grundlage von Untersuchungen zum Zustand der Ostsee, dem Vorkommen von Arten und Lebensgemeinschaften, des Entwicklungspotenzials sowie einer Konfliktanalyse mit den bekannten Nutzungen. Die geplanten Naturschutzgebiete weisen unter Berücksichtigung aller Parameter die höchste Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit auf und wurden mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 durch das Kabinett beschlossen.

Wie erfolgt die Ausweisung der Meeresnaturschutzgebiete?

Die Ausweisung von Schutzgebieten bewegt sich im rechtlichen Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatschG) und gliedert sich in vier Phasen: die Vorbereitung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die öffentliche Auslegung und die Verkündung.

Phase 1: Vorbereitung

Soll ein besonders schützenswertes und gefährdetes Gebiet zum Naturschutzgebiet erklärt werden, wird in der Vorbereitungsphase die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit im Sinne des LNatschG im Rahmen eines Schutzwürdigkeitsgutachtens dargestellt. Darin werden auch weitere Informationen und Daten über das Gebiet zusammengestellt (z.B. Nutzungen und bestehende Rechtsverhältnisse vor Ort). Auf dieser Grundlage entstehen die ersten Entwürfe der Naturschutzgebietsverordnung mit Übersichts- und Abgrenzungskarten.

Phase 2: Beteiligung

Nach Abschluss der Vorbereitungsphase leitet das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) nach § 19 LNatschG das Rechtsetzungsverfahren ein. Dieses Verfahren beginnt mit der Beteiligung der Gemeinden, Behörden und sonstigen öffentlichen Planungsträger sowie anerkannten Naturschutzvereinigung mit der Bitte um Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen. Für die Einreichung von Stellungnahmen wird eine angemessene Frist gesetzt (i.d.R. 6 bis 8 Wochen).

Phase 3: öffentliche Auslegung

Parallel zur zweiten Phase werden die Verordnungsentwürfe für einen Monat im MEKUN (bzw. auf dessen Webseite) öffentlich ausgelegt.Hierzu erfolgt im Amtsblatt Schleswig-Holstein eine Bekanntmachung. Während der öffentlichen Auslegung und bis zu zwei Wochen danach kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen abgeben.

Nach Ende der Beteiligung (Phase 2) und der öffentlichen Auslegung (Phase 3) werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Verordnungsentwürfe gegebenenfalls überarbeitet. Dabei werden die Belangen der Betroffenen und die Belange des Naturschutzes abgewogen. Das Ergebnis der Auswertung wird den Beteiligten abschließend mündlich in einem gemeinsamen Termin oder schriftlich mitgeteilt.

Phase 4: Verkündung

Durch Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holsteins treten die neuen Verordnungen einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Im Rahmen des APOS 2030 werden derzeit drei Naturschutzgebiete in der Ostsee ausgewiesen. Für alle drei Gebiete werden die oben aufgeführten vier Phasen durchgeführt. Nach einer intensiven Vorbereitungsphase befindet sich die Ausweisung der drei Meeresschutzgebiete derzeit in Phase 2 (Beteiligung) und Phase 3 (öffentliche Auslegung), Stand Juni 2025. Alle Unterlagen finden Sie hier: Naturschutzgebiete

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