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Thema : Bevölkerungsschutz in Schleswig-Holstein

Kritische Infrastruktur (KRITIS)

Wer in Schleswig-Holstein zur kritischen Infrastruktur gehört, hat besondere Funktionen und auch Aufgaben. Was aber sind kritische Infrastrukturen und wer gehört überhaupt dazu?

Letzte Aktualisierung: 04.03.2025

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind laut Bundesamt für Sicherheit und Organisationstechnik (BSI) "Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden."

Wer gehört zur Kritischen Infrastruktur?

Kritische Infrastrukturen durchziehen demnach unsere gesamten Lebensbereiche, vom Alten- und Pflegeheim bis hin zum Stromversorger. Welche Bereiche und welche Unternehmen, Behörden oder Einrichtungen dazugehören, darüber informiert das Bundesamt für Sicherheit und Organisationstechnik (BSI) auf seinen Internetseiten. Spezielle Informationen gibt es zu folgenden Punkten:

  • Rechtsgrundlagen
  • Pflichten für KRITIS-Betreiber
  • Kontaktstelle melden
  • IT-Störungen melden
  • Stand der Technik umsetzen
  • KRITIS-Nachweise
  • Tiefenprüfungen
  • Kontakt zum KRITIS-Büro

Zum Bundesamt für Sicherheit und Organisationstechnik (BSI)

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