SCHLESWIG/FLENSBURG. Am 1. Juni 2026 ist am Rande eines Strafprozesses vor dem Amtsgericht Flensburg eine Zuschauerin vom Sicherheitspersonal aufgefordert worden, ihre Halskette mit einem Davidstern-Anhänger abzunehmen. Dieser Vorfall ist ein bedauerliches Versehen, dem eine Unklarheit in der Kommunikation zugrunde lag.
Zum Hintergrund:
Am 1. Juni 2026 fand vor dem Amtsgericht Flensburg die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen einen 60-jährigen statt, nachdem dieser am 17. September 2025 in seinem Geschäft in Flensburg ein Plakat mit der Aufschrift „JUDEN haben hier Hausverbot!!!!“ aufgehängt hatte. Vor Beginn der Verhandlung wurde eine Zuschauerin aufgefordert, ihre offen getragene Halskette mit einem Anhänger in Form eines Davidsterns abzunehmen. Die Aufforderung erfolgte durch Justizpersonal im Rahmen der Einlasskontrolle, und zwar durch ein Mitglied der „Mobilen Einsatzgruppe“ (MEG) des Oberlandesgericht, die bei Bedarf das örtliche Sicherheitspersonal der Gerichte in Schleswig-Holstein unterstützt. Die Zuschauerin ist der Aufforderung nachgekommen und hat die Kette in ihrem Rucksack (der wie alle Rucksäcke vor dem Sitzungssaal abgegeben werden musste) verstaut. Die Situation war insgesamt nicht konfrontativ. Einen ausdrücklichen Widerspruch, über den die zuständige Richterin hätte entscheiden können, hat die Zuschauerin nicht erklärt.
Grundlage für die Maßnahmen war eine Anordnung der zuständigen Richterin des Amtsgerichts Flensburg, wonach u.a. solche Gegenstände verboten waren, die „geeignet sind, die Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal einschließlich des Zugangsbereichs für die Öffentlichkeit durch das demonstrative Vorzeigen von Plakaten/Bannern, bedruckter Bekleidung o.ä. zu beeinträchtigen.“ Im Vorwege waren die Anordnung und die Sicherheitsmaßnahmen zwischen den Verantwortlichen besprochen worden. Dabei ist es nach bisherigen Erkenntnissen zu einer Unklarheit in der Kommunikation gekommen. Tatsächlich bestand mit der Anordnung nicht die Absicht, das dezente Tragen kleiner Schmuckstücke in Form religiöser Symbole zu untersagen.
Die beteiligten Mitarbeitenden bedauern das eingetretene Missverständnis und das daraus resultierende Versehen. Die Sicherheitsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verfahrensbeteiligten und der Zuschauer. Mit der Anordnung sollten Provokationen, Störungen und Auseinandersetzungen vermieden werden. Im vorliegenden Fall mussten potentielle Störungen im Vorfeld jedenfalls befürchtet werden. Die Beteiligten haben im wohlverstandenen Interesse der Sicherheit gehandelt. Die Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Dr. Dirk Bahrenfuss und des Landgerichts Flensburg Dr. Ralf Bauer werden sich in klärenden Gesprächen dafür einsetzen, dass künftig vergleichbare Sicherheitsanordnungen mit der nötigen Differenzierung und Sensibilität erlassen und angewendet werden.
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