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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Das Mahnmal des Gehenkten

Letzte Aktualisierung: 08.07.2014

Vor dem Gebäude ist das Mahnmal "Der Gehenkte" von Professor Waldemar Otto aus Worpswede errichtet, das den Opfern der Willkürjustiz während der NS-Diktatur gewidmet ist.

Historie

10 Jahre Mahnmal für die Opfer der NS-Justiz - Sind wir gegen eine Wiederholung gefeit?

Ein Beitrag von Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Generalstaatsanwalt a.D., Kiel

Vor 10 Jahren, am 2. April 1993 wurde das Mahnmal „Der Gehenkte“ vom Justizminister Dr. Klaus Klingner der Öffentlichkeit übergeben. Lea Rosh hielt die Gedenkrede. Die Skulptur wurde von dem Worpsweder Bildhauer Waldemar Otto geschaffen, sie steht vor dem Haupteingang des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig. „Der Gehenkte“, in Bronze gegossen, hat keine individuellen Gesichtszüge, mit dem offenen Rücken ist er ein menschlicher Torso.

Das Mahnmal provoziert, „es verstößt gegen den guten Geschmack“ (Waldemar Otto). Das war beabsichtigt, um endlich, 48 Jahre nach Beendigung der NS -Terrorherrschaft ein Erinnerungszeichen für die Opfer der NS-Justiz zu setzen, um die Mitschuld der Justiz am NS-Unrecht deutlich zu machen. Als Initiator habe ich damals gesagt: „Schleswig-Holsteins Justiz bekennt sich zum ersten Mal mitschuldig.“ Es sollte aber nicht nur eine Erinnerung an die Opfer, ein Bekennen zur Mitschuld sein, es sollte vor allem Mahnung für die Zukunft sein. Deshalb wurde unter Leitung des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts, Volker Lindemann, eine Mahnmalgruppe gegründet, die mit großem Engagement eine viel beachtete Dauerausstellung geschaffen hat.

Manche im „Roten Elefanten“ waren damals mit dem Mahnmal, vor allem mit dem zentralen Standort vor dem Gebäude des Oberlandesgerichts gar nicht einverstanden. Sie fühlten sich in ihrer Berufsehre getroffen, befürchteten mit der NS-Justiz gleichgesetzt zu werden. Auch wurde eingewandt, das Mahnmal stehe am falschen Platz. In diesem Gebäude, in dem erst nach 1945 das Oberlandesgericht als Ausgleich für die verlorene „Hauptstadtfunktion“ eingerichtet wurde, war kein Todesurteil gefällt worden.

In Kiel, vor dem heutigen Justizministerium, sei der richtige Standort. Auch an anderen Stellen muss sich unsere Gesellschaft zu ihrer Vergangenheit im Guten wie im Bösen bekennen. Aber gerade hier, in der jetzigen Justizhauptstadt von Schleswig-Holstein, war dieses Bekenntnis geboten. „Welcher Platz wäre geeigneter?“ - Diese theoretische Frage stellt zu Recht Christian Degn im Kapitel „Denkmale im Widerstreit der Meinungen“, Historischer Atlas „Schleswig-Holstein - eine Landesgeschichte“ (2. Aufl., 1995). 10 Jahre Mahnmal ohne Beschmierungen, ohne rechtsradikale Parolen zeigen auch, dass es in der Öffentlichkeit respektiert wird.

Aber wird die Mahnung heute noch verstanden, verstanden vor allem von den Juristen für ihr heutiges Handeln, für die heutige Gesetzesanwendung? Der personelle Austausch der Mitschuldrichter und Mitschuldstaatsanwälte, die nach 1945 wieder nach der „Huckepack-Regelung“ in den Justizdienst aufgenommen wurden - jeder Entlastete nahm huckepack einen Belasteten mit, später auch mehr -, ist abgeschlossen. Personelle Kontinuitäten sind damit unterbrochen. Geistig-ideologische Kontinuitäten werden nur am Rande der Gesellschaft verbreitet. Allerdings hören die heutigen Jurastudenten von der NS-Justiz und ihren Verbrechen in ihrer Ausbildung nur vereinzelt, vertiefend nur in Seminaren. Es gibt zwar Möglichkeiten zur Information, so auch in der Veranstaltungsreihe, die von dem jetzigen Richter am Oberlandesgericht, Andreas Martins, alljährlich organisiert wird. Trotzdem, auch angesichts des erneuten Versagens eines Teils der deutschen Justiz, im SED-Unrechtsstaat, stellt sich die Frage, sind wir gegen eine Wiederholung gefeit? Könnten nicht gerade auch Denkmäler dazu verführen, diese Vergangenheit als einzigartig, als einmalig zu begreifen? Die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt im Staate wird zwar von den Richtern, von den Berufsverbänden hochgehalten, die Unabhängigkeit von den Regierenden. Gibt es aber nicht auch innere Abhängigkeiten, Abhängigkeiten von dem Mainstream unter den Kollegen, Abhängigkeiten von höheren Richterstellen, zumal wenn man etwas werden will in der Justizhierarchie? Die herrschende Meinung wird doch in der Juristenausbildung schon zu einem Argumentationsersatz. Wer stellt sie fest, wer zählt die abweichenden Stimmen? Wer macht sich klar, dass über neue Gesetze und Verordnungen die Justiz immer auch verlängerter Arm der Legislative ist, wobei die Gesetze heute nicht mehr von den Abgeordneten selbst, sondern von der Ministerialbürokratie formuliert werden, von den Regierenden. Und Staatsanwälte können schon von Gesetzes wegen nur auf ihre innere Unabhängigkeit vertrauen.

Die Berechtigung dieser kritisch-drängenden Fragen wird durch eine Betrachtung des Phänomens „Gedankenlosigkeit im Umgang mit NS-Begriffen“ untermauert. Sprache wirkt als Kommunikationsmittel nicht nur auf andere ein; Sprache formt das eigene Bewusstsein, nicht tastend, nicht suchend in Form von Selbstgesprächen, sondern sich selbst bestätigend. Sprache drückt vorhandene Bewertungen aus, Sprache wirkt aber auch rückkoppelnd auf diese ein. Die gedankenlose Verwendung von falschen, zumindest irreführenden Begriffen kann zur Übernahme falscher Bewertungen führen. Das Wort von der nationalsozialistischen Machtergreifung …

10 Jahre Mahnmal für die Opfer der NS-Justiz - Sind wir gegen eine Wiederholung gefeit?

Zur Geschichte des Gebäudes

Das in den Jahren 1875 bis 1878 für die damalige preußische Regierung und den preußischen Oberpräsidenten errichtete Gebäude wird seit 1948 vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht genutzt. Es liegt in Schleswig in der Gottorfstraße 2, unmittelbar gegenüber Schloss Gottorf. Im Volksmund heißt das Gerichtsgebäude wegen seines wuchtigen Aussehens "Roter Elefant"

Historie Übersicht

Der rote Elefant

Ein Beitrag von Diplom-Ingenieur Karlheinz Schlüter, Landesbauamt Schleswig

Der Bau des ehemaligen Regierungs- und Ober-Präsidial-Dienstgebäudes an der Gottorfstraße in Schleswig - bekannt im ganzen Lande als Roter Elefant - begann im März 1876.

Das Gebäude musste sich im Laufe des vergangenen Jahrhunderts manche Kritik gefallen lassen. Wegen seiner Ausmaße, seiner Gestaltung und seiner reichen Ausstattung häufig geschmäht, verspöttelt, schließlich geduldet und auch manchmal gelobt, hat es die sogenannten "herrlichen Zeiten", danach Kriegs- und Nachkriegszeiten einigermaßen unbeschadet überstanden.

Die Veranlassung zum Bau und Entwurf

Nachdem die Herzogtümer Schleswig, Holstein und später Lauenburg preußische Provinz geworden waren, wurde die Stadt Schleswig durch allerhöchsten Erlass vom 20. Juni 1868 zum Sitz des Oberpräsidenten und des Regierungspräsidenten bestimmt. Der Unterbringung dienten anfangs Provisorien, Räume im Schloß Gottorf und im Prinzenpalais (Schleswig-Holsteinisches Landesarchiv, Abteilung 309, Nummern 23667, 23660, 23716, 23813, 23739, 23680, 23848, 23670, 23817, in chronologischer Reihenfolge).

Die Forderungen zum Bau eines eigenen, repräsentativen Regierungsgebäudes wurden immer stärker. Vom Planungsbeginn an stand das Vorhaben unter Termindruck. Am 23. April 1875 wurde die Königliche Regierung in Schleswig vom Finanzminister, dem Minister des Innern und der Obersten Technischen Instanz der Preußischen Staatsbauverwaltung, dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten angewiesen, "ungesäumt" die Vorbereitung zum Neubau des Dienstgebäudes zu treffen, "damit derselbe sofort beginnen kann, sobald seine Majestät der Kaiser und König, dazu die nachgesuchte Allerhöchste Genehmigung erteilt haben wird." Die Genehmigung des Kaisers ließ nicht lange auf sich warten. Schon sieben Tage später, am 30. April 1875, genehmigte Wilhelm I. das Bauvorhaben nach Maßgabe der Kostenanschläge, Situations- und Bauzeichnungen. "Die Kosten sind", heißt es in der Genehmigung weiter, "soweit sie nicht bereits disponible! gestellt sind, nach Bedürfnis auf den Extraordinarienetat der Bauverwaltung auszubringen." Neben anderen großen staatlichen Bauvorhaben war der Neubau des Regierungsgebäudes in Schleswig aus den Frankreich auferlegten Reparationszahlungen finanziert worden, in der Folge des deutschfranzösischen Krieges 1870/71.

Entwurf und Bauleitung oblagen der Preußischen Bauverwaltung, der Amtsvorgängerin der heutigen Landesbauverwaltung Schleswig-Holstein. Der Entwurf war dem Königlich-Preußischen Landbaumeister. Die Dienstbezeichnung "Landbaumeister" folgte einer überkommenen Regelung in den Ortsinstanzen der früheren altpreußischen Provinzen (bevor Schleswig-Holstein preußisch wurde). Heinrich Koehler übertragen worden. Koehler entwarf eine 93,00 Meter lange, viergeschossige Dreiflügelanlage mit Mittel- und Eckrisaliten. Die Nordwestecke des Gebäudes nimmt einen Teil der Grundfläche des abgebrannten Palais des Grafen von der Naht (Dernahtsches Palais), des später nach Besitzerwechsel benannten Bielkelschen Palais in Anspruch. (Die Hoffnung der Schleswiger, dass das Bielkesche Palais wieder aufgebaut würde, hatte sich nicht erfüllt.)

Die Pläne und die dazugehörigen Erläuterungsberichte für das neue Regierungsgebäude waren im März 1874 vorgelegt worden. Die Bauunterlagen wurden von der Mittelinstanz, der Königlichen Regierung in Schleswig und der Obersten Technischen Instanz in Berlin "revidiert". Auch in der heutigen Landesbauverwaltung besteht die Dreigliedrigkeit dieses Verfahrensweges.

Die Verwirklichung des Entwurfs veränderte damals das Stadtbild entscheidend. Die gewaltige, blockhafte Baumasse des Gebäudes trat hervor. Ganz offensichtlich sollte das neue Bauwerk den preußischen Machtanspruch gegenüber der - inzwischen zur Kaserne gewordenen - ehemaligen herzoglichen Residenz Schloss Gottorf deutlich machen. Bemerkenswert ist, daß sich Geschosszahl und Geschosshöhen des Regierungsgebäudes dem Schloß Gottorf angleichen, sogar das erste Obergeschoß, das Mezzanin, ist, wie beim Schloß, deutlich niedriger als die übrigen Geschosse. Aber auch in seiner ganzen Haltung, in seiner äußeren und inneren Durchbildung und in der Wahl der Materialien setzt der Bau andere als gewohnte, hergebrachte Maßstäbe. Die in den Formen des sogenannten Rundbogenstils konzipierte Anlage mit starken horizontalen Gliederungen weisen auf Stilelemente der italienischen Backsteinrenaissance hin. Teilweise fremdartige, sicher nicht von Schleswig-Holstein ausgehende Einwirkungen bestimmen in weiten Teilen die Haltung des Hauses. Es liegt daher nahe, daß von leitenden preußischen Baubeamten "höheren Orts" Steuerung und Einflussnahme auf das Entwurfsgeschehen ausgegangen sind.

Bei der äußeren Gestaltung herrschen glatte, gelb-rötlich braune Verblender vor, im Grunde keine Besonderheit, Gliederungsmerkmale wie Granit, Sandstein und gelbe Terrakotten dagegen unterstreichen die von der heimischen Bauweise abweichende Materialwahl. Wappenschmuck in den Friesen, im Mittelrisalit die Wappen der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, ergänzen die reiche Gliederung. Selbst die Dacheindeckung mit englischem Schiefer in Rechteckdeckung (englische Deckung) ist nicht gerade bindend für Schleswig.

Über dem Hauptgesims befanden sich, jeweils im Bereich der Risalite, Attiken mit aufgesetzten Akroterien aus Sandstein, Adler und Wappen darstellend.

Dem Äußeren des Gebäudes entsprechend ist auch das Innere gestaltet: Säulenstellungen, Pilaster, Architrave, Friese und Stukkaturen im überreichen Ausmaß, gußeiserne Treppen und zahlreiche Malereien bestimmen auch die innere Haltung des Bauwerks.

Nach Fertigstellung des Gebäudes nahm die Oberste Technische Instanz, die den Entwurf "revidiert" hatte, in einer kritischen Betrachtung, die die bekannten preußischen Grundsätze der Strenge und Sparsamkeit anklingen lässt, Stellung:

"Das Gebäude gewährt in seiner äußeren Erscheinung den Eindruck eines durchaus soliden und mit tadellosen Materialien hergestellten Bauwerks, dessen architektonische Detailformen in dem …

Die Veranlassung zum Bau und Entwurf

Die Baudurchführung

Das Datum für die Grundsteinlegung wurde - obwohl die Bauarbeiten längst begonnen hatten - mit Bedacht gewählt: Es war der 22. März 1876. Dieses Datum ist in der Sandstein-Plinthe am Sockel der Nordseite des Mittelrisaliten ablesbar. An diesem Tage wurde Wilhelm I. 79 Jahre alt. In großem festlichen Rahmen wurde gefeiert: Am Vorabend Fackelzug und großer Zapfenstreich, am Tage des großen Ereignisses Reveille (militärisches Wecken), Festgottesdienst im Dom, Parade vor Schloß Gottorf, abends Tanzbelustigungen in der illuminierten Stadt Schleswig. Es war ja "Kaisers Geburtstag".

Die Bauleitung wurde dem Königlichen Landbaumeister Hegemann übertragen. Hegemann wurde nach seiner Verwendung in Schleswig "Kaiserlicher Postbaurath" in Erfurt.

Die Bauarbeiten wurden zum großen Teil im gesamten Reichsgebiet öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden in einer ganzen Reihe von Zeitungen bekanntgegeben, außer in den Schleswig-Holsteinischen und Hamburgischen, zum Beispiel in der Berliner Börsenzeitung, der National-Zeitung, der Deutschen Bauzeitung und anderen. Die "Al!gemeinen Bedingungen für die Bau-Unternehmungen und Lieferungen für den Neubau des Regierungsgebäudes in Schleswig" waren schon damals erstaunlich ausführlich, präzise und detailgenau gefaßt. Man kann diese Vertragsbedingungen durchaus als Vorläufer der heutigen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) betrachten, obwohl die VOB erst rund 50 Jahre nach dem Bau des Regierungsgebäudes im Reichsverdingungsausschuss verabschiedet wurde. Allerdings hatte der Auftraggeber damals einen sehr viel größeren Spielraum bei der Auftragsvergabe als heute. Nach dem Submissionstermin war es möglich, mit den Bietern über Preise zu verhandeln. Dies ist heute nicht mehr zulässig. Die Lieferungen kamen teilweise von weit her, die meisten Bauleistungen wurden jedoch von Schleswiger Firmen erbracht. Aus der Fülle des vorliegenden Aktenmaterials seien hier nur einige wenige Beispiele aufgeführt (Bauakten Landesbauamt Schleswig):

Der Baugrund war nicht besonders gut. Dennoch reichten für die Gründung gemauerte Streifenfundamente aus. Es musste aber ein sogenannter Bodenaustausch vorgenommen werden. 12000 Kubikmeter moorigen Bodens wurden von der Schleswiger Firma Johann Paap ausgehoben und dafür 10.000 Kubikmeter Kies in die Baugrube gekarrt. Der Kies wurde aus der fiskalischen "Grandgrube" bei Bellevue (Lornsenschule), hinter der St. Michaelisallee entnommen, dort, wo sich heute der Jahnplatz befindet Siehe auch "Plan der Stadt Schleswig anno 1871, theils neu aufgenommen, theils nach älteren revidirten Karten bearbeitet und gezeichnet", von P. Lorenzen. Die fiskalische Grube gehörte zur Parzelle der "Groß-Hesterberger-Koppel" der Ländereien des Amtes Gottorf. Um die ausgeschachtete Baugrube für den Neubau von drückendem Wasser freizuhalten, ließ man eine Zeit lang den heute leider nicht mehr vorhandenen Mühlenteich vor dem Gebäude ablaufen. Da dem Mühlenpächter Behncke hierdurch das Wasser zum Betrieb der Wassermühle entzogen wurde, erhielt er pro 24 Stunden Ausfall eine Entschädigung von 30 Mark.

Die Hintermauersteine lieferte die Firma N. F. Tiedje aus Ringöfen der Ziegelei Borgwedel an der Schlei, 7 Millionen Ziegel im Normalformat zum Preise von 48 Mark pro Tausend Stück, heute beträgt der Preis für diese Menge etwa 950 Mark und mehr. Die Ziegelei verpflichtete sich, wöchentlich 100000 Ziegel zu liefern. Die Steine wurden mit Prähmen der Ziegelei von Borgwedel nach Schleswig transportiert und dort an der fiskalischen Landebrücke am Gottorfdamm abgeladen (etwa dort, wo sich heute die Schleuse zum Burggraben befindet). Es stellte sich heraus, dass das Fahrwasser für die beladenen Prähme in Ufernähe nicht tief genug war. Entweder mussten die Ziegel auf der Schlei von den großen Prähmen in "kleinere Böte" umgeladen oder aber das Fahrwasser vertieft werden. Schließlich einigte man sich - wegen des Termindrucks - darauf, dass das Fahrwasser vertieft wurde, die Kosten wurden zur Hälfte vom Fiskus, zur anderen Hälfte vom Ziegeleibesitzer getragen. Weitere Schwierigkeiten traten auf, als die Schlei in den Wintermonaten zugefroren war, die zugesagten Stückzahlen mussten durch Mehrleistungen in den eisfreien Monaten ausgeglichen werden. Schließlich wurde dem Ziegeleibesitzer durch die Polizei untersagt, die im Eigentum des Fiskus stehenden Bäume auf dem großen Gottorfer Damm bei der fiskalischen Landebrücke zum "Heranziehen der Schiffe" zu benutzen. Ein Gutachten des Gärtners Blanck wurde beigebracht, das aussagte, "daß die Bäume durch das Umwinden der Taue in ihrem Wachsthum nicht leiden." Das Verbot der Polizei wurde aufgehoben.

Die Mauerarbeiten (Hintermauersteine, Verblendung, Terrakotten, Versetzen der Granitblöcke und Sandsteine und so weiter) hat die Firma Gustav Jeshen und Comp. aus Schleswig ausgeführt. Da die Arbeiten unter großem Termindruck standen, wurde bei der Polizeibehörde der Antrag gestellt, "auch an gewöhnlichen Feiertagen" auf der Baustelle arbeiten zu dürfen. Um öffentliches Ärgernis zu vermeiden, wolle man an den Feiertagen "nur im Innern und an der Hinterfront" arbeiten.

Viele Lieferungen, aber auch einige Bauleistungen wurden infolge der "reichsweiten" Ausschreibung nach außerhalb vergeben. Die Verblendziegel kamen aus einer Ziegelei in Schlesien, die Terrakotten - im Leistungsverzeichnis zutreffenderweise auch als "gebrannte Thonwaren" bezeichnet von der Firma Ernst March und Söhne aus Charlottenburg. Beide Lieferungen wurden dieser Firma übertragen, weil die Verblendsteine mit den Terrakotten …

Die Baudurchführung

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