Im heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung in der Vergabesache DB Regio AG gegen das Land Schleswig-Holstein u.a. hat der Vergabesenat Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf Freitag, den 21. November 2025, 12 Uhr, bestimmt.
Zuvor hatte der Senat seine vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage dargelegt. Er wies darauf hin, dass die Teilaufhebung des Loses Mitte unter Fortführung des Vergabeverfahrens für das Los Süd-West nach vorläufiger Einschätzung rechtswidrig gewesen sei. Der Senat begründete dies mit den Teilnahmebedingungen der Ausschreibung, nach denen die Angebote in Kombination hätten gewürdigt werden müssen. Die Beteiligten hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zum Hintergrund:
Die Beschwerdeführerin (DB Regio AG) richtet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 18. Juni 2025 (VK-SH 09/25). Es ging darin um die Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. Die Ausschreibung hierfür war europaweit am 8. Juli 2024 erfolgt und in zwei Lose aufgeteilt worden, das Netz Mitte und das Netz Süd-West. Die Leistungen sollen von Dezember 2027 bis mindestens Dezember 2039 erbracht werden. Die Ausschreibung für das Los Mitte wurde nachträglich aufgehoben und das Verfahren für das Los Süd-West weiterbetrieben. Dadurch sah sich die Beschwerdeführerin, die Angebote auf beide Lose abgegeben hatte, in ihren Rechten verletzt. Mit ihrem Nachprüfungsantrag hatte sich die Antragstellerin gegen die isolierte Aufhebung des Loses Mitte durch die Antragsgegner und die Fortsetzung des Loses Süd-West gewandt.
Die Vergabekammer hatte mit ihrem Beschluss ein Nachprüfungsverfahren abgelehnt.
Der Vergabesenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat durch Beschluss vom 06.08.2025 bereits über den Antrag der Antragstellerin (DB Regio AG) auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer entschieden und den Antrag abgelehnt. Das Vergabeverfahren konnte daher zunächst fortgeführt werden. Am 20.08.2025 ist der Zuschlag für das Los Süd-West erteilt worden. Das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat, nimmt in diesem Verfahren als sog. "Beigeladene" teil. Das Vergabeverfahren für das Netz Mitte ist neu ausgeschrieben worden. Es ist noch kein Zuschlag erfolgt.
Es wurde heute über die Anträge der Antragstellerin verhandelt, die Entscheidung der Vergabekammer aufzuheben und festzustellen, dass die Teilaufhebung des Vergabeverfahrens zum Los Mitte vom 16. April 2025 rechtswidrig war. Zudem begehrte sie die Feststellung, dass die Vergabe des Loses Süd-West an die Beigeladene rechtswidrig war und die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt. Sie macht geltend, dass ohne die - ihrer Ansicht nach rechtswidrige - Teilaufhebung des Verfahrens zum Los Mitte ihr der Zuschlag hätte erteilt werden müssen. Ihr stünden wegen des unterbliebenen Zuschlags Schadensersatzansprüche zu.
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