Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg vom 7. November 2022 die Revisionshauptverhandlung auf Mittwoch, den 9. August 2023, 10:00 Uhr, anberaumt. Die öffentliche Verhandlung findet in den Räumlichkeiten des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, Brockdorff-Rantzau-Strasse 13, 24837 Schleswig, in Saal 6 statt.
In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Flensburg war der Angeklagte vom Vorwurf des Hausfriedensbruches freigesprochen worden. Es ging um die Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs als „Baumbesetzer“ im Zusammenhang mit Klimaprotesten in Flensburg. Das Urteil des Amtsgerichts Flensburg finden Sie hier:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/KORE277452022
Zur Erläuterung des Revisionsverfahrens:
Hat die Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg, wird das Urteil aufgehoben und der Fall muss erneut vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Im Falle einer Verwerfung der Revision wird das freisprechende Urteil rechtskräftig.
Die Pressevertreter werden gebeten, die anliegende
Verfügung des Vorsitzenden zum Akkreditierungsverfahren (PDF, 354KB, Datei ist nicht barrierefrei)n zu beachten.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme als Medienvertreter unter pressestelle@olg.landsh.de bis zum Donnerstag, 3. August 2023, 18:00 Uhr, an.
Das Verfahren wird vor dem Oberlandesgericht zum Aktenzeichen 1 ORs 4 Ss 7/23 geführt.
Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
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Simon Starke
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