Zwei Bootseigner hatten ihre Motoryachten auf benachbarten Liegeplätzen in einem Yachthafen an der Schlei liegen. Der verklagte Motorbootfahrer befestigte vor einem Auslandsurlaub sein Boot am Heck am Steg und am Bug mit je einer Leine über Pfähle zum Festmachen (sogenannte Dalben). Die Leinen waren nur lose über die Dalben gelegt. Während der außergewöhnlichen Sturmflut im Oktober 2023 rutschten die Vorleinen des Bootesnach oben über die Pfähle. Dadurch trieb das Boot seitlich gegen die Nachbaryacht und beschädigte diese. Der Yachthafen war durch die Sturmflut insgesamt stark betroffen (zahlreiche gesunkene oder beschädigte Boote). Der Vorfall war aber auf das Losreißen des Motorbootes zurückzuführen.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Oberlandesgericht – wie zuvor das Landgericht Flensburg – hat entschieden, dass der Motorbootfahrer den Schaden in Höhe von gut 23.000 € ersetzen muss. Er habe den Schaden pflichtwidrig und schuldhaft verursacht. Der Motorbootfahrer reiste für längere Zeit ins Ausland, ohne sicherzustellen, dass jemand bei Bedarf sein Boot sturmfest macht oder überwacht. Eine bloße Übergabe der Bootsschlüssel und ein Vertrag über das Auskranen begründeten keinen Auftrag an den Hafenmeister, die Sicherungspflichten für das noch im Wasser liegende Boot zu übernehmen. Angesichts der vorhergesagten Wasserstände und der bekannten Höhe der Dalben sei es für einen durchschnittlich erfahrenen Motorbootfahrer vorhersehbar, dass lose übergelegte Leinen bei steigendem Wasserstand und Wellengang nach oben über die Enden der Pfähle rutschen und sich damit lösen können. Es standen naheliegende Sicherungsmöglichkeiten zur Verfügung (rutschfeste Knoten etc.). Andere Boote im Hafen rissen sich bei ausreichender Sicherung nicht los. Die Eignerin des beschädigten Bootes sei auch nicht verpflichtet gewesen, das Nachbarboot zu kontrollieren und mitzuschützen oder den Bootsnachbarn zu warnen.
DasUrteilvom 05.03.2026 (Az. 11 U 80/25) ist rechtskräftig.
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