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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Entscheidung: Irreführende Werbung eines Herstellers von Produkten zur Nahrungsmittelergänzung

Ein Unternehmen bewarb seine Nahrungsergänzungsmittel auf Instagram damit, dass man bei regelmäßiger Einnahme schneller abnehmen oder auch schneller schwanger werden könne. Die Werbevideos dürfen nach den Entscheidungen des Landgerichts Itzehoe und des OLG Schleswig wegen irreführender Aussagen nicht mehr gezeigt werden.

Letzte Aktualisierung: 11.06.2025

Bild eines Gerichtssaales im Oberlandesgericht
Symbolbild

Was ist passiert?

Ein Unternehmen, das Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, bewarb seine Produkte auf der Plattform Instagram mit Werbevideos. In einem solchen Video erklärte eine Frau, sie habe nach jahrelanger Einnahme der „Pille“ einen sehr niedrigen Östrogenspiegel gehabt. Ihre Frauenärztin habe ihr mitgeteilt, dass man vielleicht ein bisschen nachhelfen müsse, wenn die Frau schwanger werden wolle. Sie habe dann das Produkt des Unternehmens ausprobiert. Nach kurzer Zeit sie sei schwanger geworden. Nach der Schwangerschaft habe sie auch mit Hilfe der Produkte des Unternehmens ca. 17 Kilogramm abgenommen.

Ein Verbraucherschutzverein war der Auffassung, dass in insgesamt vier Werbevideos gesundheitsbezogene Aussagen getroffen würden, die gegen Wettbewerbsrecht verstießen. Der Verein erhob Klage gegen das Unternehmen und verlangte, dass es die Werbung unterlasse.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Itzehoe hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat das Urteil mit einem Hinweisbeschluss bestätigt.

In dem Werbvideo werde ein Zusammenhang zwischen der Einnahme der Produkte des Unternehmens und dem erfüllten Kinderwunsch der Frau hergestellt. Gleiches gelte in Bezug auf die erfolgreiche Gewichtsabnahme. Das sei verboten. Daran ändere sich auch dadurch nichts, dass es sich um Erfahrungsberichte einzelner Nutzerinnen gehandelt habe. Da das Unternehmen die Videos verwendet habe, unterliege ihr Inhalt wettbewerbsrechtlichen Regeln.

Das Unternehmen hat nach dem Hinweis des Oberlandesgerichts vom 02.04.2025 seine Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Es ist damit rechtskräftig.

Das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 24.09.2024 (Az. 8 HKO 7/24) ist rechtskräftig.

Es ist hier kostenfrei abrufbar: [LINK]

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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