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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Informationen zu dem Forum 2: Mediation bei internationalen Sorge-, Umgangs- und Kindesentführungskonflikten

Mediation bei internationalen Sorge-, Umgangs- und Kindesentführungskonflikten: der internationale Rechtsrahmen, methodische Ansätze und Praxiserfahrungen aus der Arbeit von MiKK e.V. Berlin– Internationales Mediationszentrum

Letzte Aktualisierung: 19.03.2026

Impulsreferate:
Ischtar Khalaf-Newsome, Co-CEO und Leiterin der Beratungsdienste von MIKK, Familienrechtsanwältin (England und Wales), Mediatorin
Iglesias Plaza,  Beraterin und Projektassistentin bei  MIKK  

Moderation:
Katarina Pluhar   Rechtsanwältin (Fachanwältin für Familienrecht) und Mediatorin,
Dr. Christine von Milczewski   Vors. Richterin am OLG, Güterichterin und Supervisorin 


Internationale Fälle elterlicher Kindesentführung sowie grenzüberschreitende Sorgerechtsstreitigkeiten zählen zu den am stärksten eskalierten und komplexesten Formen familiärer Konflikte. Da sie sich über mindestens zwei Länder und Gerichtsbarkeiten erstrecken, sind in solchen Fällen in der Regel mehrere Kulturen, Nationalitäten und Sprachen beteiligt. Studien zeigen, dass streitige Familienrechtsverfahren vor Gericht Eltern nur selten dabei helfen, die Dynamik ihrer Konfliktspirale zu durchbrechen. Im Gegenteil: gerichtliche Verfahren führen oftmals zu einer weiteren Eskalation des elterlichen Konflikts und können die langfristige Fähigkeit der Eltern zum Co-parenting nachhaltig beeinträchtigen.

Mediation hingegen bietet erhebliche Vorteile, sowohl für die Eltern als auch für das Kind im Mittelpunkt des Konflikts. Mediation in grenzüberschreitenden Sorgerechtskonflikten und insbesondere in Fällen elterlicher Kindesentführung unterscheidet sich jedoch in vielerlei Hinsicht grundlegend von Mediation in innerstaatlichen Verfahren: Mediation in solchen Fällen ist deutlich komplexer, nicht nur aufgrund der involvierten unterschiedlichen Kulturen, Sprachen und Rechtssysteme, sondern auch wegen der besonders hohen Eskalation. In Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 kommen zudem ein erheblicher Zeitdruck sowie die Möglichkeit strafrechtlicher Verfahren gegen den entführenden Elternteil hinzu, was die Situation zusätzlich erschwert..

Diese Besonderheiten erfordern speziell geschulte Mediator:innen mit Fremdsprachenkenntnissen, interkultureller Kompetenz und einem fundierten Verständnis des internationalen Rechtsrahmens. Entsprechend hat sich die grenzüberschreitende Familienmediation (Cross-Border Family Mediation, kurz: CBFM®) zunehmend als eigenständiges Fachgebiet etabliert. Das in Berlin ansässige Internationale Mediationszentrum für Familienkonflikte und Kindesentführung (MiKK) gilt international als eine der führenden Fachorganisationen und als zentraler Wegbereiter der grenzüberschreitenden Familienmediation. In den vergangenen 20 Jahren hat MiKK dieses Fachgebiet maßgeblich entwickelt und professionalisiert: durch Best Practices, nationale und internationale Kooperationen mit Gerichten, Rechtsanwält:innen und Justizministerien, sowie nicht zuletzt durch die Fortbildung von bisher knapp 600 Mediator:innen aus über 50 Ländern.

Dieser Workshop zielt darauf ab, einen Überblick über den internationalen Rechtsrahmen der grenzüberschreitenden Familienmediation zu geben, Methoden und Best Practices aus der Praxis der NRO MiKK vorzustellen und zugleich bestehende Herausforderungen bei der Mediation in Fällen internationaler elterlicher Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechtskonflikte aufzuzeigen.

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