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Amtsgericht Neumünster : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Diebstahl und Tritt gegen Polizisten

Verurteilung am nächsten Tag im beschleunigten Verfahren

Letzte Aktualisierung: 02.12.2025

Ein Bild einer Statue der Justitia.
Symbolbild

Was ist passiert?

Ein drogenabhängiger Mann ohne festen Wohnsitz entwendete im Oktober 2025 in einem Bekleidungsgeschäft in Neumünster drei Pullover. Am gleichen Tag wurde er am Bahnhof von zwei Polizisten kontrolliert. Dabei fiel den Beamten auf, dass er die Pullover, die noch mit Sicherungsetiketten versehen waren, trug. Als er in den Polizeigewahrsam gebracht werden sollte brüllte der Mann, beleidigte die Polizeibeamten unter anderem als „Arschloch“ und begann schließlich unkontrolliert umherzuspringen. Als die Beamten versuchten, ihn zu Boden zu bringen, trat er um sich und traf einen Polizisten am Kopf.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Amtsgericht Neumünster verhandelte die Sache direkt am nächsten Tag. Der Mann gestand seine Taten und entschuldigte sich bei dem leicht verletzten Polizisten. Das Amtsgericht verurteilte ihn dann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten, aber auf Bewährung. Dabei ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte sich angesichts der schnellen gerichtlichen Reaktion durch das Urteil von weiteren Straftaten abschrecken lassen würde.

Wie ist die Rechtslage?

Bei einfachem Sachverhalt oder klarer Beweislage kann die Staatsanwaltschaft die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beantragen. In diesem Fall wird die Hauptverhandlung sofort oder innerhalb einer kurzen Frist durchgeführt. In beschleunigten Verfahren darf maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt werden.

Das Urteil vom 10.10.2025 (Az. 221 Ds 577 Js 59849/25) ist rechtskräftig.

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