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Amtsgericht Neumünster : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Erreichbarkeit

Letzte Aktualisierung: 28.02.2022

Kontaktinformationen des Amtsgerichts Neumünster

Anschrift

Das Amtsgericht Neumünster ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

Boostedter Straße 26
24534 Neumünster

Der Haupteingang befindet sich in der Gerichtsstraße. Der Eingang in der Boostedter Straße ist für die Öffentlichkeit geschlossen.

Sprech- und Öffnungszeiten

Sprechzeiten allgemein:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Weitere Sprechzeiten sind nach telefonischer Vereinbarung auch nachmittags möglich.

Abweichende Sprechzeiten der jeweiligen Abteilungen:

In der Nachlassabteilung finden mittwochs keine Sprechzeiten statt.

Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Telefon und Fax

Telefon: 04321 940-0
Fax:
04321 940-299

E-Mail

Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das E-Mail-Postfach des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via E-Mail an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das E-Mail-Postfach aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via E-Mail an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.

Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das E-Mail-Postfach per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.

Nur für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:

verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de

Besondere elektronische Postfächer

Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:

  1. Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
  2. Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Empfehlungen für die Kommunikation mit E-Akten-Gerichten

Verfahrensakten werden in Schleswig-Holstein zunehmend als E-Akte geführt. Ab Ende 2024 betrifft dies für die Amts- und Landgerichte alle Verfahren mit Ausnahme der Straf- und Bußgeldverfahren, der Verfahren über den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in der Forderungsvollstreckung, die Insolvenztabellen in insolvenzgerichtlichen Verfahren, Nachlasssachen, die Verfahren vor dem Richterdienstgericht und Verfahren in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.

Anwälte und Anwältinnen können dabei helfen, eine schnelle und reibungslose Übernahme ihrer Schriftsätze in die E-Akte zu gewährleisten, Dies beginnt mit der Aufteilung von Dokumenten und der Wahl der Dateinnamen. Die wichtigsten Schritte hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.

Online-Terminbuchung

Für einzelne Dienstleistungen können Sie Termine hier online buchen.

Kontaktformular

Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das Kontaktformular des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer und De-Mail mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via Kontaktformular an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das Kontaktformular aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via Kontaktformular an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.

Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das Kontaktformular per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.

Das Kontaktformular finden Sie hier.

Nachtbriefkasten

Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben dem alten Eingang in der Boostedter Straße 26.

Fristsachen können noch am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Wichtig: Ganze Akten, Schriftstücke in Grundbuchsachen, Schriftstücke mit Kostenmarken oder mit Abdrucken von Kostenstemplern sowie Wertgegenstände sollten dort nicht eingeworfen, sondern in der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Ergänzende Informationen

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