Die gerichtliche Erfahrung zeigt, dass Konflikte zwischen Eltern über den Umgang oder das Sorgerecht die gemeinsamen Kinder in der Regel stark belasten. In dem gerichtlichen Verfahren geht es jetzt darum, einen für die Kinder möglichst schonenden Weg zu finden, mit der Trennungssituation umzugehen. Dazu gehört es in aller Regel, dass ein Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechterhalten bleibt oder wieder hergestellt wird. Daran müssen beide Elternteile kooperativ und einfühlsam mitwirken. Dies entspricht der elterlichen Verantwortung.
Vor diesem Hintergrund haben das Familiengericht, das Jugendamt und die im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte die sog. „Kieler Praxis“ miteinander vereinbart. Ziel der „Kieler Praxis“ ist es, möglichst bald eine einvernehmliche Regelung der Sorge- bzw. Umgangsfrage zwischen den Beteiligten herbeizuführen.
Dem soll zunächst die Anberaumung eines kurzfristigen gerichtlichen Erörterungstermins dienen. Dabei ist es sachdienlich, wenn die beteiligten Eltern (zunächst) auf eine ausführliche schriftliche Stellungnahme im Vorwege und damit auf eine denkbare Eskalation verzichten. Prozessuale Nachteile entstehen dadurch nicht. In dem Verhandlungstermin können die beiderseitigen Sichtweisen ausführlich dargestellt und erörtert werden.
Weiterhin beteiligt das Familiengericht umgehend den zuständigen Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes der Landeshauptstadt Kiel (ASD). Dieser tritt kurzfristig mit den Eltern in Kontakt, um bis zur mündlichen Erörterung vor dem Familiengericht in gemeinsamen Beratungsgesprächen mit den Eltern eine Lösung zu erarbeiten bzw. in der gerichtlichen Erörterung die Sichtweisen der Eltern darzustellen.