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Thema : Nationale Minderheiten und die Regionalsprache Niederdeutsch

Minderheitenbeauftragter des Ministerpräsidenten

Mit der Ernennung eines Minderheitenbeauftragten leistete Schleswig-Holstein 1988 Pionierarbeit. In der 20. Legislaturperiode berät Johannes Callsen den Ministerpräsidenten in Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Nordschleswig, der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig, der friesischen Volksgruppe sowie der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein. Zudem ist er der Bevollmächtigte des Ministerpräsidenten für die Zusammenarbeit mit Dänemark.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025

Porträtfoto von Johannes Callsen
Minderheitenbeauftragter und Dänemark-Bevollmächtigter Johannes Callsen

Das schleswig-holsteinische "Modell"

Schleswig-Holstein hat in der Minderheitenpolitik Pionierarbeit geleistet: Schon 1988 führte der damalige Ministerpräsident das Ehrenamt "Beauftragter für Grenzland- und Minderheitenfragen in Schleswig-Holstein" ein. Heute ist die Bezeichnung des Amtes "Der Beauftragte des Ministerpräsidenten in Angelegenheiten nationaler Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit, Niederdeutsch und gegen Antiziganismus" kurz: "Der Minderheitenbeauftragte". Nicht zuletzt aufgrund der guten Erfahrungen mit einem solchen Amt in Schleswig-Holstein, hat die deutsche Bundesregierung im November 2002 das Amt der beziehungsweise des Aussiedlerbeauftragten um den Aufgabenbereich der nationalen Minderheiten in Deutschland erweitert.

Johannes Callsen steht mit zehn Frauen und Männern im Foyer des Landtags. Hinter ihnen ist eine Schautafel mit der Aufschrift "Was heißt hier Minderheit" aufgestellt.
Minderheitenbeauftragter Johannes Callsen (hinten, 4. v. l.) im September 2022 mit Vertreterinnen und Vertretern der Minderheitenorganisationen bei der Eröffnung der Ausstellung "Was heißt hier Minderheit" im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Der Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen berät den Ministerpräsidenten in Fragen der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig, der deutschen Minderheit im dänischen Nordschleswig, der schleswig-holsteinischen Friesen und der im Land lebenden deutschen Sinti und Roma sowie der Regionalsprache Plattdeutsch/Niederdeutsch in Schleswig-Holstein. 2022 hat sich dieser Themenkreis um die Bekämpfung des Antiziganismus erweitert. Das partnerschaftliche Miteinander von nationalen Minderheit und der Mehrheitsbevölkerung sowie eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben für ihn große Bedeutung.

Die Aufgaben des Minderheitenbeauftragten

  • Beratung und Information des Ministerpräsidenten,
  • Zusammenarbeit mit allen Ministerien der Landesregierung,
  • Pflege und Förderung der Kontakte zur deutschen Minderheit in Nordschleswig, zur dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig, zur friesischen Volksgruppe und zur Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie zu deren Organisationen und Einrichtungen,
  • Zusammenarbeit mit der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) und Mitglied im Beirat der FUEN,
  • Zusammenarbeit mit dem European Centre for Minority Issues (ECMI) und Mitglied im Vorstand des ECMI,
  • Berichterstatter der Landesregierung im Friesen-Gremium sowie im Gremium für Fragen der Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein und Gast in den Sitzungen des Nordschleswig-Gremiums des Schleswig-Holsteinischen Landtags,
  • Vertreter des Landes Schleswig-Holstein in den Beratenden Ausschüssen des Bundesinnenministeriums für Fragen der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe, der Sinti und Roma und für die niederdeutsche Sprachgruppe,
  • Vertreter des Landes Schleswig-Holstein in der gemeinsamen Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus und für das Leben von Sinti und Roma in Deutschland,
  • Vorsitzender im DialogForumNorden,
  • Pflege und Förderung der Kontakte zu den drei deutschen Grenzverbänden (ADS-Grenzfriedensbund, Deutscher Grenzverein und Schleswig-Holsteinischer Heimatbund),
  • Erarbeitung des Minderheitenberichts gemeinsam mit der Landesregierung.

Kontakt

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

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