Rechtsvorschriften und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein
Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie die friesische Volksgruppe stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Darüber hinaus fördert das Land die Pflege der niederdeutschen Sprache. In der Landesverfassung ist der Anspruch auf Schutz und Förderung dieser in Schleswig-Holstein beheimateten nationalen Minderheiten ebenso verankert wie der Anspruch auf Schutz und Förderung der Pflege der niederdeutschen Sprache. In weiteren Landesgesetzen, Verordnungen, Erlassen und Richtlinien werden dazu fachliche Konkretisierungen getroffen.
Rechtsnormen zu den in Schleswig-Holstein geschützten nationalen Minderheiten und der Regionalsprache Niederdeutsch (Stand: 30.06.2026) (PDF, 166KB, Datei ist barrierefrei)
Schutzvorschriften auf Europäischer Ebene
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Das Rahmenübereinkommen ist das erste multilaterale Instrument Europas zum Schutz der Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten. Für Deutschland ist das Rahmenübereinkommen am 1. Februar 1998 in Kraft getreten. Die in Deutschland durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gesetzlich anerkannten nationalen Minderheiten sind die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und das sorbische Volk.
Hier finden Sie die deutsche Übersetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten.
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist die europäische Konvention für den Schutz und die Förderung von Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Sie trat im Jahre 1998 in Kraft und bestätigt zusammen mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten den Einsatz des Europarates für den Schutz nationaler Minderheiten. Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Reihe von Verpflichtungen der Sprachencharta gezeichnet, die seitdem als Bundesgesetz gelten.
Hier finden Sie die deutsche Textfassung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprache.
Alle gezeichneten, für Schleswig-Holstein relevanten Charta-Verpflichtungen sind in dieser gesonderten Übersicht (Stand 07.01.2022) dargestellt.(auf pdf verlinken)